
rbb Praxis News vom 13.12.2013 -
Das Gericht der Europäischen Union hat die Zulassung der umstrittenen Gen-Kartoffel Amflora für nichtig erklärt. Damit darf die Kartoffel des deutschen BASF-Konzerns weder angebaut noch verkauft werden. Grund seien Verfahrensfehler der EU-Kommission in Brüssel vor der Zulassung 2010.
Die Gen-Kartoffel war 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren von der EU-Kommission in der EU für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen worden. Für die Lebensmittelproduktion ist Amflora nicht erlaubt. BASF hatte Anfang 2012 in Europa alle Gentechnik-Aktivitäten beendet, Amflora wird derzeit nirgends in Europa angebaut. Ungarn und andere europäische Regierungen hatten dennoch eine Klage gegen das Produkt vorangetrieben.
Nach dem Urteil des EU-Gerichts, wurden bei der Zulassung durch die EU-Kommission die Verfahrensvorschriften für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU verletzt. Das Gericht stellte fest, dass die EU-Kommission in dem Verfahren wichtige Entscheidungen im Alleingang getroffen habe. Sie habe zuständige Expertenausschüsse der EU-Mitgliedsländer nicht zu einem entscheidenden Gutachten der Lebensmittelbehörde EFSA konsultiert.
"In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte."
Quellen: AFP/epd

