Krankenschwester macht Gehübungen mit einer Patientin (Quelle: imago/epd)

rbb Praxis News vom 08.04.2014 - Erprobungsphase für neuen Pflegebegriff

Die Bundesregierung hat neue Pläne zur Einstufung von Pflegebedürftigen vorgestellt. Im Zentrum der Pläne steht ein neuer Pflegebegriff. Der soll hunderttausenden Demenzkranken helfen, die bisher keine Unterstützung aus der Pflegekasse bekommen.

Knapp 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung und nach jahrelangen Debatten startete Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute die Erprobungsphase für einen neuen Pflegebegriff. Damit soll das Bedürfnis kranker Menschen nach Pflege künftig in fünf "Pflegegrade" eingeteilt werden.
Menschen, die heute Pflegeleistungen beantragen, werden bisher in eine von drei Pflegestufen eingruppiert. Der neue Pflegebegriff und die neue Einstufung sollen es möglich machen, die steigende Zahl von Menschen mit Demenz verstärkt in die Pflegeversicherung aufnehmen zu können.

In der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen sollen geistige und seelische Defizite in gleichem Maße berücksichtigt werden, wie körperliche Einschränkungen - so die Pläne der Bundesrgierung.
Das neue Begutachtungsverfahren soll zunächst in Pflegeeinrichtungen auf seine Praxistauglichkeit getestet werden, 2016 könnte ein Gesetzentwurf folgen. Der Begriffs-Test soll sichern, dass Pflegebedürftige im Vergleich zur jetzigen Praxis künftig nicht schlechter gestellt werden.