Älterer Patient bei Zahnärztin, Quelle: dpa

rbb PRAXIS News vom 09.04.2013 - Neues Gesetz für die zahnärztliche Betreuung zu Hause

Seit dem 1. April sind Zahnbehandlungen für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität einfacher. Die Betreuung immobiler Patienten wird den Zahnärzten durch eine neue Position im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen erleichtert.

Denn die neue Gesetzgebung sieht vor, dass die Krankenkassen von nun an die zusätzlichen Kosten für die sogenannte "aufsuchende zahnärztliche Betreuung" übernehmen müssen. 20 Millionen Euro im Jahr sind dafür einkalkuliert worden.

Grundsätzlich basiert der Leistungskatalog darauf, dass erwachsene Patienten eigenverantwortlich Mundhygiene betreiben, eine Zahnarztpraxis aufsuchen und bei der Behandlung kooperieren können. "Diese Grundannahmen treffen auf Pflegebedüftige und Menschen mit Behinderungen meist nicht zu. Ausgerechnet die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft fielen deshalb bisher durch das Versorgungsraster", beschreibt Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die nun geschlossene Versorgungslücke.

"Mit der Neuregelung machen wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention." Mit der Konvention haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dass Gesundheitsversorgung für alle Menschen unabhängig von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard erfolgen soll.

Nach Angaben des Europäischen Statistikamtes sind 20,6 Prozent der Deutschen 65 Jahre oder älter. Das ist ein Höchstwert innerhalb der EU. Mit einer alternden Bevölkerung geht auch ein höherer Pflegebedarf einher. Für 2009 weist das Statistische Bundesamt rund 2,3 Millionen Pflegebedürftige aus. Davon befinden sich etwa 750.000 Patienten in stationärer und 1,5 Millionen Menschen in häuslicher Pflege.

(Quellen: dpa/KZBV)