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Hintergrund - Organspende in Deutschland

Anders als etwa in Frankreich, Belgien, Österreich und der Schweiz gilt ein Bürger in Deutschland nicht von Geburt an als Organspender.

Während sich ein Franzose oder Österreicher ausdrücklich gegen die Verwendung seiner Organe nach dem Tod aussprechen muss ("Widerspruchslösung"), wird ein Deutscher erst dann zum Organspender, wenn er freiwillig einen Spenderausweis ausfüllt. Dadurch stimmt er ausdrücklich zu, dass ihm nach diagnostiziertem Hirntod Organe entnommen werden dürfen.

Niemand ist verpflichtet, sich für oder gegen eine Organspende auszusprechen. Hat ein Gestorbener zu Lebzeiten keinen Willen geäußert, entscheiden seine nächsten Angehörigen über eine mögliche Vergabe der Organe. Durch die im November 2012 in Kraft getretene Reform des deutschen Transplantationsgesetzes sollten mehr Menschen zur Bereitstellung ihrer Organe bewegt werden.

Das Vertrauen in die Organspende wurde allerdings fast zeitgleich durch mehrere Transplantationsskandale erschüttert: Bereits im Juli 2012 wurde bekannt, dass zwei Mediziner an der Universitätsklinik Göttingen Daten manipuliert haben sollen, um eigene Patienten zu bevorzugen. Bis zum Januar 2013 gerieten auch die Uniklinik Regensburg, das Münchner Krankenhaus Rechts der Isar und die Uniklinik in Leipzig wegen Auffälligkeiten bei der Organvergabe in die Schlagzeilen.

(Quelle: dpa)

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