
rbb Praxis News vom 15.01.2014 -
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Embryos nach künstlicher Befruchtung außerhalb des Mutterleibs soll in Brandenburg und weiteren Bundesländern von einer Ethikkommission der Hamburger Ärztekammer überwacht werden.
Voraussetzung dafür sei ein Staatsvertrag mit Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg, den der Landtag Brandenburg in einer Woche beschließen wird, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch informierte.
Am 1. Februar tritt die Präimplantationsdiagnostikverordnung des Bundes in Kraft tritt. Danach ist die genetische Untersuchung von Zellen eines außerhalb des Mutterleibs erzeugten Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter einer Frau grundsätzlich verboten.
In engen Grenzen wird PID jedoch trotz des Verbots in Ausnahmefällen zugelassen, wenn aufgrund der genetischen Disposition der beteiligten Eltern für Nachkommen das Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder wenn wegen einer schweren Schädigung des Embryos mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht.
Quelle: epd


