Menschliche Embryos werden in einem Speziallabor von einem Biologen betrachtet, Quelle: dpa

rbb Praxis News vom 26.11.2013 - Bundesländer kooperieren bei Präimplantations-Diagnostik

Mecklenburg-Vorpommern will eine gemeinsame Ethikkommission zur Präimplantationsdiagnostik (PID) mit den anderen norddeutschen Ländern und Brandenburg bilden. Das kündigte am Dienstag die Regierung in Schwerin an.

Mit dabei sind Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen und Brandenburg. Das
Gremium soll seinen Sitz in Hamburg haben. Als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet man die genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos, das nach künstlicher Befruchtung im Reagenzglas gezeugt wurde.

Sie ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Frauen können sich jedoch an die Kommission wenden und einen Antrag auf PID stellen, wenn sie befürchten, dass
ihr Kind schwere Erbkrankheiten haben wird oder tot zur Welt kommt. Bundesweit wird jährlich mit etwa 200 Fällen gerechnet.

Der Staatsvertrag muss noch von den Parlamenten der beteiligten Länder ratifiziert werden. Zum 1. Februar 2014 soll die Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Die PID wird ab dem kommenden Jahr in Deutschland möglich sein.

Quelle: dpa