Implantate der Firma PIP (Bild: dpa)

rbb Praxis News vom 10.12.2013 - Prozess um Billig-Brustimplantate: Vier Jahre Haft für PIP-Gründer

Im Skandal um die Billig-Brustimplantate wurden der Gründer der Herstellerfirma PIP sowie vier ebenfalls angeklagte frühere Mitarbeiter schuldig gesprochen. Ein Gericht in Marseille verurteilte den Gründer Jean-Claude Mas zu vier Jahren Haft und verhängte zudem ein Berufsverbot.

Ein Strafgericht im südfranzösischen Marseille sprach am Dienstag das Urteil gegen den 74-jährigen Hauptangeklagten, der sich in dem Prozess wegen schwerer Täuschung und Betrugs verantworten musste. Vier ebenfalls angeklagte frühere Mitarbeiter von PIP wurden von dem Gericht in Marseille ebenfalls schuldig gesprochen. Gegen sie wurden leichtere Strafen verhängt: zwischen 18 Monaten Haft auf Bewährung und drei Jahren Haft, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Der Strafverteidiger des 74-Jährigen Yves Haddad kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Wegen der Berufung und weil das Gericht keine sofortige Vollstreckung der Haftstrafe anordnete, bleibt Mas vorläufig auf freiem Fuß.

Mas hatte zugegeben, die Brustimplantate mit einem nicht zugelassenen, billigeren Industriesilikon gefüllt zu haben. Die Einlagen reißen schneller und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht. Der 74-Jährige streitet aber eine Gesundheitsgefährdung durch die Polster ab. Die französische Firma PIP hatte weltweit hunderttausende Implantate verkauft, in Deutschland sind etwa 5000 Frauen betroffen.


Quelle: AFP/eigen