
rbb PRAXIS News vom 16.04.2013 -
Seit Anfang des Jahres hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) Versicherern von einer privaten Pflegezusatzversicherungen einen Zuschuss von 60 Euro jährlich zugesichert. Jetzt hat die Stiftung Warentest 17 geförderte Zusatzversicherungen getestet.
Gefördert wird jeder, der mindestens 120 Euro pro Jahr in eine Pflege-Tagesgeldversicherung einzahlt. Zusätzlich muss der Versicherungsvertrag eine Leistung von mindestens 600 Euro monatlich bei der Pflegestufe III vorsehen.
Insgesamt haben alle Versicherungen schlecht abgeschnitten. Die Stiftung Warentest rät konkret davon ab, eine Zusatzpflegeversicherung abzuschließen. Lediglich junge Leute mit einer schweren Krankheit oder sehr alte und kranke Menschen, die ansonsten keinen anderen Versicherungsvertrag erhalten, profitieren von dem Zuschuss. Grund hierfür ist, dass die bezuschussten Versicherungen keine Gesundheitsprüfung verlangen und generell keine Kunden ablehnen dürfen. Auch Risikozuschläge dürfen nicht erhoben werden. Als großen Nachteil beschreibt die Stiftung Warentest, dass die Versicherungen erst nach fünf Jahren Wartezeit in Zahlungsleistungen gehen. Außerdem müssen Versicherte auch im Pflegefall weiter ihre Beiträge zahlen.
In keinem Fall reicht die geförderte Vorsorge für eine Absicherung im Pflegefall, da die Versicherungen vorwiegend eine maximale Leistung von 600 bis 700 Euro im Monat anbieten. Der Versicherte muss bei einer intensiven Pflege also bis zu 1800 Euro monatlich extra finanzieren, da ein Pflegeheimplatz durchschnittlich schon heute 3200 Euro kostet.
(Quelle: AFP)
Insgesamt haben alle Versicherungen schlecht abgeschnitten. Die Stiftung Warentest rät konkret davon ab, eine Zusatzpflegeversicherung abzuschließen. Lediglich junge Leute mit einer schweren Krankheit oder sehr alte und kranke Menschen, die ansonsten keinen anderen Versicherungsvertrag erhalten, profitieren von dem Zuschuss. Grund hierfür ist, dass die bezuschussten Versicherungen keine Gesundheitsprüfung verlangen und generell keine Kunden ablehnen dürfen. Auch Risikozuschläge dürfen nicht erhoben werden. Als großen Nachteil beschreibt die Stiftung Warentest, dass die Versicherungen erst nach fünf Jahren Wartezeit in Zahlungsleistungen gehen. Außerdem müssen Versicherte auch im Pflegefall weiter ihre Beiträge zahlen.
In keinem Fall reicht die geförderte Vorsorge für eine Absicherung im Pflegefall, da die Versicherungen vorwiegend eine maximale Leistung von 600 bis 700 Euro im Monat anbieten. Der Versicherte muss bei einer intensiven Pflege also bis zu 1800 Euro monatlich extra finanzieren, da ein Pflegeheimplatz durchschnittlich schon heute 3200 Euro kostet.
(Quelle: AFP)



