Beim Ausfüllen des Organspendeausweises, Quelle: dpa

rbb PRAXIS News vom 12.06.2013 - Urlauber sollen auf Organspenderegeln im Ausland achten

Deutsche Urlauber sollten den Krankenkassen zufolge auf andere Organspenderegelungen im europäischen Ausland achten. Unfallopfer könnten in vielen europäischen Ländern unfreiwillig zu Spendern werden, erklärte der Landesverband Nordwest der BKK am Mittwoch.

So gelte etwa in Österreich, Italien oder Spanien die Widerspruchsregelung. Sie erlaube, dass nach dem Hirntod
automatisch Organe entnommen werden dürften.

Die BKK rät Urlaubern daher, bei einer Auslandsreise einen
Organspendeausweis mit einem Beiblatt in der entsprechenden Fremdsprache mit sich führen. Darin könne dann einer Organentnahme widersprochen werden.

Für Organspender ändere sich nach einem tödlichen Unfall nichts, hieß es weiter. Die Vermittlungsstelle Eurotransplant sorge für eine gerechte Verteilung der Spenderorgane in Europa.

(Quelle: epd)