
rbb PRAXIS News vom 19.07.2013 -
Seit Sommer 2011 hat das Internet-Portal lebensmittelklarheit.de 7300 Beschwerden von Verbrauchern über irreführende Lebensmittelbezeichnungen gesammelt. Der politische Handlungsdruck wachse, so die Verbraucherzentrale.
Diese Bilanz zeige, dass Verbrauchertäuschung „kein Einzelfall“ sei, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes (vzbv), Gerd Billen. Von den rund 7300 Produktmeldungen seien nach Prüfung über 360 auf dem Internetportal veröffentlicht worden, sagte Hartmut König von der
Verbraucherzentrale Hessen. In 212 Fällen ging es um Täuschung, in 107 Fällen mussten die Produktbezeichnungen von den Herstellern geändert werden. In 43 Fällen fühlten sich die Verbraucher zwar getäuscht, aber die irreführenden Angaben auf der Verpackung waren gesetzlich gedeckt.
Die häufigsten Beschwerden gab es den Angaben nach wegen beworbener Zutaten, die in dem Produkt aber kaum vorhanden waren. Auf Platz zwei der Beschwerden lag die Herkunftsbezeichnung, auf Platz drei die Werbung "Ohne Geschmacksverstärker". Einzelne Unternehmen handelten wohl daraufhin, jedoch fordert die vzbv klarere gesetzliche Regelungen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. "Was drauf steht, muss auch drin sein, und was drin ist, muss auch drauf stehen", sagte Billen. Das sei "das Grundgesetz des Verbraucherschutzes".
Im einzelnen beeinhalten die Forderungen der Verbraucherschützer eine klare Bezeichnung der Lebensmittel auf der Vorderseite einschließlich der sogenannten Verkehrsbezeichnung, kein Versteckspiel bei den Zutaten, klare Aussagen zu Ursprung und Hersteller und wahrheitsgemäße Abbildungen. Zudem seien klar definierte Regeln zu Qualitätseigenschaften wie Region, Tierschutz oder Tradition nötig.
Quellen: AFP/epd
Verbraucherzentrale Hessen. In 212 Fällen ging es um Täuschung, in 107 Fällen mussten die Produktbezeichnungen von den Herstellern geändert werden. In 43 Fällen fühlten sich die Verbraucher zwar getäuscht, aber die irreführenden Angaben auf der Verpackung waren gesetzlich gedeckt.
Die häufigsten Beschwerden gab es den Angaben nach wegen beworbener Zutaten, die in dem Produkt aber kaum vorhanden waren. Auf Platz zwei der Beschwerden lag die Herkunftsbezeichnung, auf Platz drei die Werbung "Ohne Geschmacksverstärker". Einzelne Unternehmen handelten wohl daraufhin, jedoch fordert die vzbv klarere gesetzliche Regelungen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. "Was drauf steht, muss auch drin sein, und was drin ist, muss auch drauf stehen", sagte Billen. Das sei "das Grundgesetz des Verbraucherschutzes".
Im einzelnen beeinhalten die Forderungen der Verbraucherschützer eine klare Bezeichnung der Lebensmittel auf der Vorderseite einschließlich der sogenannten Verkehrsbezeichnung, kein Versteckspiel bei den Zutaten, klare Aussagen zu Ursprung und Hersteller und wahrheitsgemäße Abbildungen. Zudem seien klar definierte Regeln zu Qualitätseigenschaften wie Region, Tierschutz oder Tradition nötig.
Quellen: AFP/epd

