Neben einem Stethoskop liegen Geldscheine und Krankenversicherungskarten (Foto: dpa)

rbb Praxis News vom 26.03.2014 - Bundeskabinett beschloss Gesundheitsreform

Das Bundeskabinett in Berlin hat am Mittwoch die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Anfang 2015 soll der Beitragssatz für alle Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken.

Der bisherige, allein von den Kassenmitgliedern zu zahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent des Einkommens soll entfallen. Stattdessen dürfen die Kassen Zusatzbeiträge nehmen, die vom Einkommen abhängig sein werden. Mittelfristig werden dadurch höhere Beiträge auf Millionen Versicherte zukommen. Arbeitgeber sollen künftig nicht mehr stärker belastet werden.

Den Kassen-Mitgliedern wird dann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Ab 2016 dürften die Zusatzbeiträge nach oben gehen, weil die Ausgaben der Krankenversicherung ihre Einnahmen in immer größerem Ausmaß übersteigen. Der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem rechnet damit, dass der Zusatzbeitrag ab 2016 jährlich um bis 0,3 Prozentpunkte steigen wird. Für 2017 gehe er von Steigerungen von bis 1,5 Prozent aus, sagte er der dpa. 

Mit der Reform entfällt für finanzstarke Kassen auch die Möglichkeit, pauschale Zusatzbeiträge zu erheben oder Prämien auszuschütten. In diesem und dem vergangenen Jahr profitierten rund acht Millionen Kassenmitglieder von einer Beitragsrückerstattung.

Bestandteil der Reform wird die Gründung eines Instituts sein, das die Qualität der Krankenhäuser in Deutschland messen soll. Danach sollen Kliniken mit guten Behandlungsergebnisse besser bezahlt werden. Andere sollen Abschläge hinnehmen müssen. Änderungen an den Reformplänen sind im weiteren parlamentarischen Verfahren möglich.

Quelle: dpa