
rbb PRAXIS online -
Kinder sollten keinen Alkohol trinken – das ist nichts Neues. Doch manchmal versteckt sich dieser trickreich in Lebensmitteln, teilweise sogar ohne deutliche Kennzeichnung auf der Zutatenliste, so dass der Käufer gar nichts davon mitbekommt. Zwar sind die Mengen meist gering. Doch ob eine Gefahr der Gewöhnung an den Alkohol besteht, ist umstritten und kann nicht ausgeschlossen werden. rbb PRAXIS informiert anlässlich des Internationalen Anti-Drogen-Tages.
Bei Rumkugeln und Weinsauerkraut sagt schon der Name, dass in diesem Produkt Alkohol enthalten ist. Aber dass in zahlreichen Lebensmitteln wie Fertigsuppen, Konfitüre oder Cremetörtchen Alkohol versteckt sein kann, fällt kaum auf. Der Alkohol ist oftmals nicht zu schmecken und selbst die Zutatenliste gibt manchmal keine klaren Hinweise auf den Alkoholgehalt.

Lebensmittel mit natürlichem Alkoholgehalt
Alkohol (Ethanol) kann unter bestimmten Voraussetzungen als Gärungsprodukt von Hefen und anderen Mikroorganismen in zucker- und stärkehaltigen Lebensmitteln entstehen. So zum Beispiel in Früchten, Fruchtsäften, Kefir und Brot. Dieser natürliche Alkoholgehalt wird als unbedenklich eingestuft. Da er sich "von Natur aus" im Lebensmittel befindet, muss er nicht deklariert werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät jedoch, dass der Alkoholgehalt, der natürlich in für Kinder akzeptierten Lebensmitteln vorkommt, die in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches empfohlenen Alkoholkonzentrationen nicht überschreiten sollte. In Fruchtsäften sollte maximal 3 g Ethanol/L enthalten sein.
Lebensmittel mit zugesetztem Alkoholgehalt
Alkohol kann Lebensmitteln als Zutat beigefügt werden, um dem Produkt einen speziellen Geschmack zu verleihen. Aber auch als Lösungsmittel für bestimmte Stoffe wird Alkohol einigen Produkten zugesetzt. Enthalten Lebensmittel in Fertigpackungen Alkohol, so muss er im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Dagegen ist die Kennzeichnung von zusammengesetzten alkoholhaltigen Zutaten nicht erforderlich, wenn im Endprodukt weniger als zwei Prozent von diesen Zutaten enthalten sind. Genauso ist die Angabe des Alkoholgehaltes bei losen Lebensmitteln, auch bei einer Zugabe von Alkohol, grundsätzlich nicht kennzeichnungspflichtig.

In einer Studie des Hessischen Landeslabors untersuchten Wissenschaftler ausgewählte Produkte auf ihren Alkoholgehalt – darunter Schokoladenerzeugnisse (mit und ohne Deklaration von Alkohol), Schwarzwälder Kirschtorten, Fruchtsäfte, Honigsorten und Malztrunke. In den meisten Produkten fanden die Forscher zwar nur geringe Alkoholgehalte, die aus Sicht der Forscher wenig Anlass zu Bedenken für die Gesundheit gaben. Sie merken jedoch an: "Ob alkoholhaltige Lebensmittel dazu beitragen, die Hemmschwelle zum Ausprobieren von Alkohol bei Kindern herabzusetzen, und damit zu einem jüngeren Einstiegsalter in den Alkoholkonsum führen, oder ob der in Lebensmitteln versteckte Alkohol gar eine Suchtgefahr für Kinder darstellt, ist umstritten, kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden. Ebenfalls bleibt weiterhin umstritten, ob diese Mengen bereits ausreichen, um bei trockenen Alkoholikern einen Rückfall auszulösen. Der alkoholische Geschmack der Produkte könnte dazu führen."
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist auf den Mangel an Studien bezüglich der möglichen Gewöhnung von Kindern an den Geschmack von Alkohol aufgrund von alkoholhaltigen Lebensmitteln hin und empfiehlt deshalb, Kindern keine mit Alkohol aromatisierten Speisen oder Süßigkeiten zu geben. Eltern sollten die Zutatenliste studieren. Vorsicht: Alkohol könnte auch als Ethanol oder mit dem Namen des jeweils verwendeten alkoholischen Getränks (z. B. Grand Marnier oder Weinbrand) gekennzeichnet sein. Bei losen Lebensmitteln sollte in Bäckereien, Eiscafés oder Restaurants nachgefragt werden, ob die Speisen mit Alkohol zubereitet wurden.
Text: Nadine Bader
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist auf den Mangel an Studien bezüglich der möglichen Gewöhnung von Kindern an den Geschmack von Alkohol aufgrund von alkoholhaltigen Lebensmitteln hin und empfiehlt deshalb, Kindern keine mit Alkohol aromatisierten Speisen oder Süßigkeiten zu geben. Eltern sollten die Zutatenliste studieren. Vorsicht: Alkohol könnte auch als Ethanol oder mit dem Namen des jeweils verwendeten alkoholischen Getränks (z. B. Grand Marnier oder Weinbrand) gekennzeichnet sein. Bei losen Lebensmitteln sollte in Bäckereien, Eiscafés oder Restaurants nachgefragt werden, ob die Speisen mit Alkohol zubereitet wurden.
Text: Nadine Bader



