Illustration, Entstehung eines Tumors. Quelle: imago

- Erblicher Brustkrebs — ein Überblick

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Im Durchschnitt erkrankt jede achte Frau in Deutschland im Laufe des Lebens. Etwa fünf Prozent der Erkrankungen lassen sich auf einzelne Genveränderungen zurückführen und kommen somit in Familien gehäuft vor.

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BRCA1- und BRCA2-Genveränderungen

Normale BRCA1- und BRCA2-Gene unterdrücken offenbar das Wachstum von Tumoren. Beim familiären Krebs wird eine erste Mutation im BRCA1- bzw. BRCA2-Gen von einem Elternteil vererbt. Die Mutation liegt deshalb in allen Zellen des Körpers vor. Sie allein führt jedoch nicht zu einem Tumorwachstum, da in jeder Zelle noch ein normales BRCA1- bzw. BRCA2-Gen vom anderen Elternteil vorhanden ist. Erst wenn in einer Körperzelle auch dieses zweite Gen durch eine Mutation seine Funktion verliert, entsteht Krebs.

Ergibt die molekulargenetische Untersuchung, dass in Ihrer Familie eine BRCA-Genveränderung vorliegt, die Sie nicht geerbt haben, ist Ihr Erkrankungsrisiko nicht erhöht. Belegt das Ergebnis des Gentests, dass Sie eines der beiden BRCA-Gene in veränderter Form in sich tragen, bedeutet dies ein deutlich erhöhtes Risiko, an Brust- und/oder Eierstockkrebs zu erkranken. Mit verändertem BRCA1-Gen erkranken durchschnittlich zwischen 60 und 80 von 100 Betroffenen, mit verändertem BRCA2-Gen erkranken zwischen 45 und 80 von 100 Betroffenen an Brustkrebs.

Zum intensivierten Früherkennungsprogramm

Es gibt derzeit keine Möglichkeit, die Entstehung von Brust- oder Eierstockkrebs zu verhindern. Wie bei vielen anderen Krebsarten, gilt aber auch bei Brustkrebs: Die Heilungschancen steigen, je früher die Erkrankung entdeckt wird. Für Frauen, die nachweislich ein erhöhtes Risiko für Brustkrebs haben, ist ein intensiviertes Früherkennungsprogramm empfehlenswert. Die Einzelheiten dazu sollten Sie mit Ihrem Arzt absprechen und sich auch beraten lassen, inwieweit vorsorgliche Operationen sinnvoll sind.

Tast-Untersuchung (Bild: imago)

Maßnahmen des Früherkennungsprogramms

• Monatliche Brustselbstuntersuchung

• Ärztliche Brustuntersuchung alle sechs Monate
 ab dem 25. Lebensjahr

• Ultraschalluntersuchung der Brust alle sechs Monate ab dem 25. Lebensjahr

• Jährliche Mammographie ab dem 30. Lebensjahr

• Jährliche Kernspinmammographie (MRT-Untersuchung der Brust) ab dem 25.
Lebensjahr

Welches sind Brustkrebs-Symptome?

Brustkrebs macht im frühen Stadium keine Beschwerden oder Schmerzen. Dennoch gibt es einige Anzeichen, die auf Krebs hindeuten können und abgeklärt werden sollten (auch wenn nicht immer Brustkrebs die Ursache sein muss). Wenn Sie eines oder mehrere der folgenden Symptome bei einer Selbstuntersuchung entdecken, sollten Sie Ihren Arzt zur Abklärung aufsuchen:

 Ein Knoten in der Brust, insbesondere wenn er schmerzlos ist und sich nicht verschieben lässt

 Veränderungen der Brustwarzen. Dazu zählen etwa Einziehungen der Brustwarze, Entzündungen und (wässrige oder blutige) Absonderungen

 Neu auftretende Änderungen der Brustgröße oder der Brustform


Neu auftretende Hautauffälligkeiten, etwa Rötungen, Schuppungen, Entzündungen, Einziehungen oder andere Veränderungen (z.B. "Apfelsinenhaut")

 Schwellungen in der Achselhöhle

Neben einem Stethoskop liegen Geldscheine und Krankenversicherungskarten (Foto: dpa)

Was zahlen die Krankenkassen?

Allen Frauen ab dem 30. Lebensjahr steht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einmal jährlich eine Untersuchung der Brust zu. Der Frauenarzt tastet dabei Brust und Achselhöhle gründlich ab. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren können alle zwei Jahre eine Röntgen-Mammografie-Untersuchung vornehmen lassen. Wenn eine Frau ein nachgewiesenermaßen hohes Brustkrebsrisiko hat, übernehmen viele Kassen die Kosten für die genetische Testung und die intensivierte Früherkennung in den Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs. Sie erstatten ebenfalls häufig die Kosten für vorbeugende Operationen bei Trägerinnen einer BRCA-Mutation. Die Kostenübernahme sollte aber vorab mit der jeweiligen Krankenkasse abgeklärt werden. Ein Rechtsanspruch besteht bisher nicht.


Text: Nadine Bader

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