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Die meisten Menschen wollen zuhause sterben, doch die Wirklichkeit sieht meist anders aus. Nur etwa ein Viertel der Menschen stirbt zu Hause, die Mehrzahl im Krankenhaus.
Angebote für eine palliativmedizinische Versorgung
Grundlage sind die Paragraphen 39 a und 37 b im SGB V von 2007. Außerdem erlaubt eine Gesetzesänderung des Betäubungsmittelgesetzes seit 2012, einem Schwerkranken auch über das Wochenende starke Schmerzmittel in kleinen Dosen zu überlassen. Bis zu dieser Gesetzesänderung machte sich der Arzt strafbar, sollte er Schmerzmittel bevorraten und einem Patienten aushändigen.
Das besondere an der Palliativmedizin ist, das die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, von der Idee und dem Wunsch getragen sind, die noch verbleibende Lebenszeit von Schwerkranken so zu gestalten, dass sie sich wohl fühlen und keine Schmerzen haben. Man versucht, noch alle ihre Wünsche zu erfüllen.
Die Möglichkeiten der palliativen Versorgung sind fließend. Sie können sich auch im Krankheitsverlauf ändern. Wichtig ist, eine Palliativmedizinerin oder einen Palliativmediziner zu finden, mit dem man gemeinsam die für den Kranken und für die Familie stimmiges Versorgungsform findet. Ambulante Hospizdienste sind gute Anlaufstellen, die helfen und beraten.
Was bedeutet Spezialisierte Allgemeine Palliativversorgung (SAPV)?
Wie komme ich an ein Team? Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus vermittelt oder man wendet sich z.B. selbst an Home Care, die Adressen und Kontakte vermitteln können.
Kosten: Die Leistungen übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen. Sollte der Patient zwischenzeitlich nicht alleine sein können, muss eine Pflege durch Angehörige, Freunde oder z.B. den ambulanten Hospizdienst organisiert werden. Ist das nur schwer zu realisieren, müsste privat jemand engagiert werden, den man selbst bezahlt.
Was bedeutet Allgemeine Palliativversorgung (AAPV)?
Kosten: Übernahme durch die Krankenkassen. Je nachdem, wie krank ein Patient ist und ob er allein sein kann oder ständig betreut werden muss, müssen die Freunde oder Angehörigen des Kranken sich selbst kümmern, dass jemand zu Hause ist. Kurzfristige Entlastung können die ambulanten Hospizdienste sein, die aber keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben übernehmen. Sie sind Gesprächspartner, machen vielleicht einen Spaziergang oder kümmern sich um die Kinder.
Gesetz zur Familienpflegezeit
Seit Januar 2012 können pflegende Angehörige eine Pflegeauszeit beantragen. Doch bisher haben nur wenige Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Bis Ende Januar 2013 gingen 147 Anträge ein, von denen 123 bewilligt wurden. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, finanzielle Einbußen und Rechtsunsicherheit werden als Gründe angeführt.
(Infotext: Angelika Lemke)



