
rbb PRAXIS Interview -
Viele Menschen träumen davon, im Alter so lange wie möglich selbstbestimmt zu leben. Doch die wenigsten Wohnungen oder Häuser sind dafür gebaut. Wer rechtzeitig altersgerecht umbaut, schafft die Voraussetzung für eine lange Zukunft in den eigenen vier Wänden und verhindert vielleicht den Umzug in ein Pflegeheim. rbb PRAXIS Online sprach mit der Architektin Hilke Groenewold.
* Wie mache ich mein Heim fit für's Alter? Da gibt es unzählige Schwachstellen die im Alter bei Einschränkungen des Bewegungs-, Seh- und Hörvermögens berücksichtigt werden sollten. Vor allem im Bad sollte man genau hinschauen und vorrausschauende Planung vornehmen. Denn insgesamt möchte man wenn man noch rüstig ist nicht gleich alles, aber bei Bedarf sollte es schnell nachrüstbar sein. Es gibt Listen bzw. aus dem Internet herunterladbare Broschüren (z.B. "Handlungsleitfaden Wohnen" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) mit Hinweisen, ob Ihr Heim fit für's Alter ist.
* Welche finanzielle Unterstützung gibt es? Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert altergerechtes Umbauen mit sehr zinsgünstigen Krediten von bis zu 50.000 Euro mit einer hundertprozentigen Auszahlung des Kredits. Seit dem 1. Mai 2010 gibt es auch eine Zuschuss-Variante. Der Zuschuss beträgt fünf Prozent der Investitionssumme, d.h. entstehen Baukosten etc. in Höhe von 50.000 Euro, dann zahlt die KFW 2.500 Euro dazu. Das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" kann auch mit anderen Förderprogrammen, wie "Energieeffizient Sanieren" der KfW kombiniert werden. Wichtig bei beiden Finanzierungen der KfW: Den Antrag vor Baubeginn stellen.
Im Land Brandenburg sollte die Anwendung oder eventuelle Kopplung mit dem Förderprogramm "Wohneigentum in Innenstädten" geprüft werden. Hier werden in festgeschriebenen Innenstadtgebieten einkommens-, familienstruktur- und baumaßnamenabhängig Zuschüsse beim Erwerb von Wohneigentum, also auch der eigenen Mietwohnung, gegeben. In diesen Gebieten werden auch Modellprojekte für das Wohnen im Alter gefördert.
* Was ist wenn, nun doch körperliche Gebrechen eingetreten sind? Wenn die Zeit einen eingeholt hat und bereits eine Pflegestufe festgestellt wurde so kann je Pflegestufe ein Zuschuss von 2.557 Euro für Wohnungsanpassungsmaß-nahmen bei der gesetzlichen Pflegekasse beantragt werden. Zusätzlich stellt die Krankenkasse Hilfsmittel zur Verfügung. Im Land Brandenburg gibt es, wenn ein Nachweis einer Schwer- behinderung vorliegt, die Möglichkeit Zuschüsse über das Förderprogramm "Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum" zu bekommen.
* Wer hilft bei der Realisierung der Umbaumaßnahmen? Bei kleinen Umbauten geben die Pflegestützpunkte Tipps. Auch die Datenbank "Hilfelotse Berlin" informiert, welche Handwerkersfirmen sich bewehrt haben. Sollte ein größerer Umbau in der Wohnung oder dem Haus geplant sein, ist es sinnvoll, einen Architekten einzubeziehen. So kann eine ästhetische, haftungsrechtliche abgesicherte und im Bedarfsfall leicht anpassbare Gesamtlösung realisiert werden. Kostenpunkt je nach Beauftragungsvolumen oder -art und Komplexität des Bauvorhabens: ca. fünf bis 15 Prozent von der gesamten Bausumme. Neben der Suche nach geeigneten Fach-Firmen, die Prüfungen der Arbeiten und Rechnungen etc. kann er sich auch um die Finanzierung kümmern. Denn nur für bestimmte Baumaßnahmen, die z.B. von der KfW in 17. Förderbausteinen festgelegt sind, gibt es Geld. Die Kosten für den Architekten können anteilig je Förderbaustein des KfW-Prgramms finanziert werden.
* Vielen Dank für das Gespräch.
Das Gespräch führte Pia Busch.

