
Änderungen ab 2013 -
Der Bundestag in Berlin hat die Pflegereform beschlossen. Sie sieht bessere Leistungen für demenzkranke Menschen vor, die durch eine Beitragserhöhung finanziert werden sollen. Mit der Reform wird auch die staatliche Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen eingeführt.
Förderung privater Pflegezusatzversicherungen
monatlich zahlen und eine Leistung von mindestens 600 Euro in der Pflegestufe III absichern. Die Wartezeit bis zur ersten Leistung beträgt fünf Jahre. Wie hoch die Prämien sein werden, ist offen. Für den staatlich Geförderten Tarif sind Risikoprüfungen nicht erlaubt, damit jeder Bürger eine Versicherung abschließen kann. Kritiker halten die Förderung für zu niedrig, um die Vorsorge auch für Geringverdiener attraktiv zu machen: Steuerliche Vorteile sind anders als bei der Riester-Rente nicht vorgesehen.

Beitragerhöhung
Höhere Leistungen für Demenzkranke
Die Zahl altersverwirrter Menschen wird auf mindestens 1,2 Millionen geschätzt, mit steigender Tendenz. Viele von ihnen bekommen nur geringe Leistungen oder fallen bei Begutachtungen komplett durchs Raster. Denn die Einstufungen orientieren sich vor allem an täglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Essen oder Körperpflege. Demenzkranke können viele dieser Dinge noch selbst erledigen, sind aber dennoch oft rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen. Demenzkranke, die bislang nicht in einer der Pflegestufen eingruppiert sind (Pflegestufe 0), erhalten zu den bislang schon möglichen 100 bzw. 200 Euro erstmals Anspruch auf Pflegegeld (120 Euro) oder Sachleistungen (bis zu 225 Euro). In den Pflegestufen I und II werden die Beträge aufgestockt. Demenzkranke Menschen, die von ihren Angehörigen gepflegt werden, erhalten mehr Leistungen aus der Pflegekasse. In der Pflegestufe I wird das Pflegegeld für die Angehörigen um 70 auf 305 Euro erhöht, in der Pflegestufe II um 85 auf 525 Euro. Die Sachleistungen steigen in der Pflegestufe I um 215 auf 665 Euro, in der Stufe II um 150 auf 1.250 Euro.
Unterstützung für Angehörige
Das Pflegegeld wird künftig zur Hälfte weitergezahlt, wenn Angehörige eine Auszeit nehmen. Der pflegebedürftige wird in dieser Zeit stationär im Heim versorgt.
Zeitkontingente
Pflegende Angehörige können beim Pflegedienst statt der genormten Leistungen wie Waschen oder Anziehen auch Betreuungszeit «kaufen», damit sie den Pflegebedürftigen kurzzeitig allein lassen können. Das soll ihnen die Organisation des Alltags erleichtern.

Wohngemeinschaften
Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Der Medizinische Dienst soll künftig innerhalb von vier Wochen einen Termin für die Begutachtung anbieten. Sie ist notwendig für die Zuteilung einer Pflegestufe. Die Pflegekassen sollen innerhalb von zwei Wochen Beratungstermine anbieten und für die Beratung auch nach Hause oder ins Heim kommen.
Ärztliche Versorgung
Zahn-, Allgemein- und Fachärzte bekommen ein Zusatz-Honorar, wenn sie Hausbesuche im Heim machen.

Kosten der Förderung für den Bund
entsprechend erhöht werden.
Wie erhält man den Versicherungsschutz?
Der Einzelne schließt bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl einen Vertrag über ein Pflege-Tagegeld ab. Im Pflegefall soll damit die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Pflegekosten aufgefüllt werden.

