
rbb PRAXIS Service -
Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen mit dem neuen Jahr gesetzliche Änderungen zu. Betroffen sind die Kranken- und Pflegeversicherung sowie das Patientenrecht. Die rbb PRAXIS hat die Neuregelungen für 2013 zusammengefasst.
Nach fast zehn Jahren wird die Praxisgebühr ab Januar 2013 wieder abgeschafft. Damit entfällt für gesetzlich Versicherte die Zuzahlung von 10 Euro pro Quartal bei einem Arztbesuch. Auch können Patienten beliebig viele Fachärzte in einem Quartal aufsuchen, ohne zehn Euro zu zahlen oder eine Überweisung vorzulegen. Für spezielle Fachärzte wie Radiologen und spezialisierte Internisten brauchen Kassenpatienten aber weiterhin eine Überweisung. Den Kassen werden durch den Wegfall der Praxisgebühr etwa zwei Milliarden Euro fehlen. Der Ausgleich soll über den Gesundheitsfonds gewährleistet werden.
Der "Pflege-Bahr" kommt
Wer möchte, kann sich ab dem kommenden Jahr in dem neuen Programm der Bundesregierung zusatzversichern. Die private Pflege-Zusatzversicherung, auch "Pflege-Bahr" genannt, sieht einen monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro vor. Die Regierung will diese Versicherung mit fünf Euro bezuschussen. In Anspruch nehmen kann dies jeder, der mindestens 18 Jahre alt und noch nicht pflegebedürftig ist. Experten raten dazu, vor Vertragsabschluss individuell zu prüfen, ob der "Pflege-Bahr" die beste Variante ist, um privat für die Pflege vorzusorgen.
Beitragssatz der Pflegeversicherung steigt
Im Gegenzug zur staatlichen Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung steigt der Beitragssatz zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent. Bei Kinderlosen steigt er sogar auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr.

Mehr Unterstützung für Demenzkranke
Altersverwirrte Menschen, die in keine Pflegestufe eingeordnet sind, bekommen künftig ein Pflegegeld von 120 Euro im Monat und somit 20 Euro mehr als bislang. Demenzkranke der Pflegestufe I erhalten ab Januar 70 Euro mehr, also 305 Euro. Wer in Pflegestufe II eingeordnet ist bekommt künftig 525 Euro und damit ein Plus von 85 Euro. Das Pflegegeld kann nach freier Entscheidung der Patienten ausgegeben werden.
Sachleistungen
Erhöhungen gibt es auch, wenn ein Pflegedienst ins Haus kommt. Bei der Betreuung durch einen Pflegedienst, ohne Einordnung in eine Pflegestufe, gibt es 225 Euro monatlich; in Pflegestufe I sind es 665 Euro, also 215 Euro mehr, und in Stufe II gibt es eine Anhebung um 150 Euro auf 1250 Euro monatlich.
Förderungen für Senioren-WGs
Mehr Bezuschussungen gibt der Staat für neue Wohnformen wie die sogenannten Senioren-WGs. Bei Gründung einer solchen Wohngruppe - als Alternative zur Pflege zu Hause oder in einem Heim – gibt es zeitlich befristet eine Förderung für Umbauten von 2500 Euro pro Person und maximal 10.000 Euro.
Neue Regelungen bei Einordnung in Pflegestufen
Die Begutachtung von Pflegefällen übernimmt in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser wird ab 2013 dazu verpflichtet ein Beschwerdemanagement einzurichten. Auch müssen die Pflegekassen den Antragstellern künftig innerhalb von zwei Wochen Beratungstermine einräumen.
Änderungen bei Auslands-Krankenschutz durch gesetzliche Krankenkassen
Ab dem 1. Januar 2013 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen keinen kostenlosen weltweiten privaten Auslandskrankenschutz mehr anbieten. Laut ADAC ist anzunehmen, dass dies vor allem Versicherte von Betrieblichen Krankenkassen betreffen wird. Üblicherweise gilt die automatische und kostenlose Auslandskrankenversicherung nur für jene Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat (z.B. Israel, Kroatien, Tunesien, Türkei). Einige Krankenkassen boten bisher aber auch darüber hinaus einen weltweiten kostenlosen Auslands-Krankenschutz an. Dies gilt ab 2013 nicht mehr.
Gleichberechtigung im Versicherungsschutz

Stärkung der Patientenrechte
Die Akteneinsicht durch die Patienten wird ab 2013 gesetzlich geregelt. So erhält jeder Patient das Recht auf Einsicht in seine Akten sowie Kopien anzufertigen. Zudem ist der Arzt künftig verpflichtet die Patientenakten vollständig und ordentlich zu führen. Bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation wird im Falle eines Prozesses zulasten des Arztes oder der Klinik entschieden.
Hilfe für Patienten gibt es künftig auch bei Behandlungsfehlern und daraus entstehenden Schadensersatzforderungen. Kranken- und Pflegekassen werden verpflichtet ihre Versicherten beim Einfordern von Schadensersatzforderungen gegen Mediziner zu unterstützen. Bislang war dies eine freiwillige Leistung.
Bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern gibt es ab Januar 2013 eine erleichterte Beweislast für die Patienten. Heißt: Bei groben und folgeschweren Fehlern muss nun der Arzt beweisen, dass seine Behandlung nicht zur Gesundheitsschädigung des Patienten geführt haben kann. Diese Beweislast war bisher umgekehrt. Bei geringen Behandlungsfehlern liegt die Beweislast allerdings nach wie vor beim Patienten.
Krankenkassen sollen künftig eine Frist bekommen, wenn es um die Genehmigung von Leistungen wie Reha-Maßnahmen oder eine Kur geht. Liegt drei Wochen nach der Antragstellung keine Entscheidung vor, so soll die Anfrage als genehmigt gelten. Versicherte haben dann die Möglichkeit selbst für die Leistungen zu sorgen, um die Kosten anschließend erstattet zu bekommen. Die Frist für die Einholung eines Gutachtens beim MDK soll fünf Wochen, bei Anträgen zur Zahnbehandlung sechs Wochen betragen.
Quellen: dpa/AFP/ADAC/eigen



