
-
Wer hat im Krankheitsfall Anspruch auf eine Haushaltshilfe? An wen muss man sich wenden und was, wenn die Krankenkasse sich quer stellt? Die rbb PRAXIS hat nachgefragt - bei Karin Stötzner, Patientenbeauftragte für Berlin.
Eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall bekommt per Gesetz, wer aufgrund von Krankheit den Haushalt nicht bewältigt. Voraussetzung ist aber, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Wie ist das, wenn man alleine lebt oder älter ist?
Die Regelungen für die Haushaltshilfe im Falle einer sehr frühen Entlassung aus dem Krankenhaus sind für Patienten, die sich gar nicht selber helfen können, von existenzieller Bedeutung. Bisher war es so, dass die Kassen das als Kann-Vorschrift hatten. Das heißt, die einzelnen Kassen konnten entscheiden, ob sie die Haushaltshilfe als freiwillige Leistung in ihre Satzung aufnehmen. Zum Glück hat der Gesetzgeber das seit 1.1. 2013 so geregelt, dass es jetzt eine Soll-Vorschrift ist, das wird in der Regel verstanden als Muss. Insofern sind die Vorgaben für die Kassen, im Sinne der Patienten zu entscheiden, schärfer.
Hat diese Gesetzesänderung denn etwas Positives für die Patienten bewirkt?
Solche Zusatzleistungen wie Haushaltshilfe nach einer Krankenhausentlassung finanzieren die Kassen nicht so gern, weil sie lieber im Einzelfall hinschauen, ob es wirklich unbedingt notwendig ist. Die Kassen prüfen nach wie vor sehr dezidiert, ob im Einzelfall diese Leistungen zu zahlen ist. Patientinnen und Patienten sollten sich energisch wehren, wenn die Regelung zu einengend ausgelegt wird.
Also Eigeninitiative! Kann ich mich denn schon im Vorfeld um eine Haushaltshilfe kümmern, wenn ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht und sich abzeichnet, dass ich danach Hilfe benötige? Und wen soll ich ansprechen?
Patientinnen und Patienten sollten, wenn sie früh aus dem Krankenhaus entlassen werden, sich mit ihrem Sozialdienst in dem jeweiligen Krankenhaus in Verbindung setzen. Je früher, desto besser. Das heißt, wenn eine schwere Operation ansteht, mit dem Sozialdienst des Krankenhauses früh klären, wie das Entlassungsmanagement dort geregelt ist.
Was bringt es, die Ärzte um Hilfe zu bitten?
Eine wichtige Unterstützungsinstanz sind natürlich die Ärzte und Ärztinnen, denn wenn das eine Kassenleistung ist, muss immer der Bezug zu einem konkreten Krankheitsgeschehen da sein. Und in dem Moment, wenn Ärzte sagen, dieses und jenes ist notwendig, ist die Situation in einem Antrag natürlich besser für die Patienten.
Wenn man aus dem Krankenhaus entlassen wurde und erst zu Hause merkt, dass man es nicht schafft - was kann man dann tun?
Die aktuelle Situation ist leider so, dass Patienten dann oft selber sehr stark und aktiv sein müssen, wenn sie Ansprüche für sich geltend machen. Dann macht es Sinn, sich bei den Kassen zu informieren und einen Antrag auf Haushaltshilfe zu schreiben und dafür auch die Unterstützung der Unabhängigen Patientenberatungsstellen in Deutschland in Anspruch zu nehmen.
Hat denn Widerspruch bei Krankenkassen eine Chance?
Ich habe sogar die Erfahrung gemacht, dass manche Entscheidungen überhaupt erst im Widerspruchsverfahren bewilligt werden. Das ist leider bei manchen Kassen so Praxis. Das ist nicht erfreulich, deswegen rate ich dazu, durchaus, wenn der Bedarf besteht, in den Widerspruch zu gehen.
Vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview führte Carola Welt.

