- Interview mit Andrea Fabris, Unabhängige Patientenberatung Potsdam

rbb PRAXIS spricht mit Andrea Fabris, Unabhängige Patientenberatung Potsdam, über die unterschiedliche Behandlung von Privat- und Kassenpatienten, lange Wartezeiten und darüber was Kassenpatienten tun können, wenn sie das Gefühl haben, nicht oder viel zu spät behandelt zu werden.

rbb PRAXIS: Frau Fabris: Wie kann es sein, dass so viele Ärzte nur so wenige Patienten behandeln. Liegt es an der Überlastung der Mediziner?

Andrea Fabris: Das ist schwer zu sagen. Ich denke das hat mehrere Ursachen. Zum einen kann es an der Überlastung liegen. Zum anderen ist es für die Mediziner lukrativer Privatpatienten zu behandeln. Wobei die Meldungen ja klar dahin gehen, dass nicht insgesamt weniger Patienten behandelt werden, sondern dass ein Missverhältnis besteht zwischen Privat- und Kassenpatienten.

rbb PRAXIS: Warum gibt es so große Unterschiede? In den Bezirken mit hohem Grundeinkommen sind die Ärzte, die sich nicht überarbeiten, häufiger anzutreffen. Woran liegt das?

Andrea Fabris: Das könnte daran liegen, dass dort einfach mehr privat krankenversichert sind. Oder aber auch, dass Versicherte nicht so häufig und schwer krank sind und sich eher mal selbst kurieren.

rbb PRAXIS: Oder ist es eher die junge Arztgeneration, die selbstbewusst entscheidet, sich nicht mehr tot zu machen für die Patienten?

Andrea Fabris: Das glaube ich eher nicht. Wer eine Ausbildung zum Arzt macht, will ja in der Regel der Gesundheit der Patienten dienen und alles menschlich Mögliche tun. Ich denke da sind die jungen Ärzte noch sehr aufgeschlossen und noch nicht mit so vielen teilweise schlechten Erfahrungen ausgestattet.

rbb PRAXIS: Häufig wird in Bezug auf die Versicherten von der sogenannten Zweiklassenmedizin gesprochen. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter?

Andrea Fabris: Es gab ja schon seit Jahren die gesetzlich und die privat Versicherten (und die nicht Versicherten). Hier waren schon immer Unterschiede da. Die äußerten sich in der Art und Weise der medizinischen Behandlung, der Zeit die sich der jeweilige Arzt für einen Patienten nimmt und der Wartezeit auf einen Termin bzw. in der Praxis.

Seit Einführung der Versicherungspflicht auch für privat Versicherte im sogenannten Basistarif ist noch eine "dritte Klasse" hinzugekommen. Hier haben wir sehr häufig Anfragen und Beschwerden, dass die Ärzte sich weigern, die Patienten zu den Sätzen des Basistarifes zu behandeln. Das stellt ein großes Problem dar. Diese Patienten sollen dann zusätzlich Geld aufbringen, damit sie überhaupt behandelt werden bzw. der Arzt schreibt einfach eine höhere Rechnung, die dann von der Versicherung nicht in voller Höhe erstattet wird. Der Patient bleibt auf den Kosten sitzen. Der Basistarif ist ja gerade für diejenigen da, die kein Geld haben sich in einem anderen Tarif der privaten Krankenversicherung zu versichern, also kein Geld für extra Leistungen haben.

Rbb PRAXIS: Ist es gesetzlich festgelegt, wie viele Sprechstunden die Kassenärzte ihren Kassenpatienten pro Woche anbieten müssen?

Andrea Fabris: Nein, es gibt keine gesetzliche Regelung, wie viele Stunden ein Arzt für die Patienten die Praxis öffnen muss.

rbb PRAXIS: Wer prüft, ob das eingehalten wird?

Andrea Fabris: Wenn es das geben würde, müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Einhaltung überprüfen.

rbb PRAXIS: Einem jüngst in Kraft getretenen Ärztegesetz der Koalition zufolge müssen Ärzte ihren Patienten eine zeitnahe Versorgung bieten. Was genau heißt zeitnah und was droht den Ärzten, die gegen ihre Pflicht verstoßen haben?

Andrea Fabris: Zeitnah ist ein dehnbarer Begriff. Wenn das Wartezimmer voll ist, ist eine zeitnahe Versorgung eben nicht gewährleistet. Wenn der nächste Facharzt 50 Kilometer weit weg praktiziert, ist eine zeitnahe Versorgung im Einzelfall auch nicht gegeben.

Der Gesetzgeber hat die Definition, was zeitnah ist, der vertraglichen Regelung der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassenverbänden überlassen. Wenn einzelne Ärzte dagegen verstoßen und es der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bekannt wird, kann diese mit dem Arzt reden. Sollten viele solcher Fälle auftreten und die KV nicht handeln, können die Krankenkassenverbände vertragliche vereinbarte Vergütungen zurückbehalten werden.

rbb PRAXIS: Kassenpatienten müssen durchschnittlich dreimal so lange auf einen Termin beim Facharzt warten wie Privatversicherte. Das ergaben verschiedene Studien. Damit diese ärgerliche Realität bald der Vergangenheit angehört, fordert die Politik, dass auch für gesetzlich Versicherte eine Termingarantie explizit in den Vertrag zwischen Arzt und Kassenärztlicher Vereinigung aufgenommen wird. Ist das schon Realität?

Andrea Fabris: Das ist mir so noch nicht bekannt. Allerdings gibt es schon bei vielen Krankenkassen einen sogenannten Terminvereinbarungsservice. Der Versicherte gibt vor, in welchem Rahmen und bei welchem Arzt er einen Termin haben will. Die Kasse vereinbart für ihn dann einen Termin. Häufig ist dann die Wartezeit auf einen Termin kürzer.

Andere Möglichkeit sind Verträge zwischen medizinischen Versorgungszentren (Poliklinik) und Krankenkassen. Hier gibt es von Seiten der Kasse häufig die Garantie innerhalb von drei Werktagen, einen Facharzttermin zu bekommen. Das schränkt zwar die freie Arztwahl ein, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein.

rbb PRAXIS: Was raten Sie den Patienten? Wie sollen Sie sich verhalten, wenn sie das Gefühl haben, als Kassenpatient nicht oder viel zu spät behandelt zu werden? Wo können sie sich melden?

Andrea Fabris: Am Anfang sollte immer das Gespräch mit dem Arzt stehen. Manchmal können da bestimmte Sachen schon geklärt werden. Wenn ich weiterhin unzufrieden mit dem Arzt oder der Praxisorganisation bin, kann ich mich als Patient grundsätzlich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Eine direkte Rückmeldung, was mit der Beschwerde passiert, gibt es aber leider nicht.

rbb PRAXIS: Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Beate Wagner