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Werden Sie bereits beim ersten Anruf bei einem neuen Arzt nach Ihrer Kassenzugehörigkeit gefragt, sollten Sie hellhörig werden. Das kann ein Hinweis sein, dass der Arzt lieber Privatpatienten behandelt. Einer aktuellen Faktenanalyse zufolge ist das längst weit verbreiteter Alltag in Deutschland. Aktuelle, brisante Zahlen zeigen: Manche Ärzte arbeiten weniger als andere.
Kassenärzte behandeln nicht selten viel weniger Kassenpatienten als ihre Kollegen. Das hat eine Analyse der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ergeben, die kürzlich auf eine kleine Anfrage der Grünen hin erstellt wurde. Demnach hat zum Beispiel rund jeder dritte Internist in Westfalen oder Schleswig-Holstein weniger als ein Viertel der Behandlungen, die für seinen Fachbereich durchschnittlich üblich sind. In Berlin treffen diese Zahlen so in etwa auf Neurologen zu. In den meisten Fachbereichen variieren die Zahlen der Mediziner, die extrem wenige Patienten behandeln, zwischen fünf und 20 Prozent.

Erst im vergangenen Herbst zeigte eine Umfrage im Auftrag der KBV, dass gut jeder fünfte gesetzlich Versicherte mehrere Wochen auf einen Arzttermin warten muss. Bei Privatversicherten müssen nur vier Prozent länger als drei Wochen warten.
Sie blättern seit einer Stunde in den bunten Blättchen im Wartebereich, während zwei Patienten ins Arztzimmer gerufen werden, die lange nach Ihnen die Praxis betreten haben. Das ist ärgerlich, aber nicht verboten: Ärzte dürfen Privatpatienten bevorzugen, solange kein Notfall vorliegt und andere Patienten nicht unangemessen länger warten. Tatsächlich gibt es bisher keine Frist, wie lange der Arzt einen Termin hinausschieben darf. Erlaubt ist, was medizinisch vertretbar ist. Selbst wer seine Patienten ins nächste Quartal vertröstet, verstößt damit nicht gegen das Gesetz, wenn er triftige Gründe hat. Dennoch darf der Grund nie ein finanzieller sein. Es dürfte aber schwierig sein, dem Arzt einen solchen Verdacht nachzuweisen.

Wirtschaftliche Zwänge haben aus den "Halbgöttern in weiß" Kaufleute gemacht, die neben der Sympathie für Patienten vor allem ökonomisches Gespür brauchen, wollen sie mit ihrer Praxis überleben. Ein Kassenarzt muss grundsätzlich jeden gesetzlich versicherten Kranken aufnehmen, ein Privatarzt nur in Notfällen. Doch auch der Vertragsarzt kann sich unter bestimmten Umständen gegen die Behandlung entscheiden. Können sich Arzt und Patient zum Beispiel nicht auf eine Therapie einigen oder ist die Praxis ausgelastet, darf auch der Kassenarzt den Patienten ablehnen. Immer häufiger stehen Patienten bei niedergelassenen Ärzten ganz vor verschlossener Tür. Hintergrund ist die Budgetierung im Gesundheitswesen. Sie begrenzt ärztliche Leistungen, Arzneimittel- und Heilmittelkosten. Normalerweise ist der Kassenarzt gut beraten, wenn er die allgemeinen Öffnungszeiten einhält und seine Praxis regelmäßig geöffnet ist. Ist das Budget der niedergelassenen Ärzte erreicht, schließen jedoch einige Ärzte ihre Praxen am Ende des Quartals lieber, als die Patienten auf eigene Kosten weiterzubehandeln. Auch wenn das finanzielle Motiv offensichtlich scheint: Niemand kann dem Arzt vorschreiben, wann seine Praxis "Urlaub macht". Schließlich ist er eine Art freier Unternehmer.
Text: Beate Wagner


