Frauen sitzen im Halbkreis, Quelle: imago

- Psychotherapie: lange Wartezeiten umgehen

Depressionen, Angstzustände, Essstörungen - im Laufe des Lebens durchleben viele Menschen Krisen und Probleme. Manchmal reicht es nicht aus, diese Situation allein oder mit Hilfe von Familie und Freunden zu bewältigen. Dann kann professionelle Hilfe von einem Therapeuten hilfreich sein. Doch nicht jeder, der eine Therapie braucht, findet zeitnah einen Therapeuten. rbb PRAXIS erklärt, wie man trotzdem schnell die richtige Hilfe bekommt.

Die Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten kann zu einer Odyssee werden: laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warten Betroffene auf ein Erstgespräch bundesweit durchschnittlich drei Monate, in Ostdeutschland sind es fast fünf. Besonders in ländlichen Regionen müssen Menschen, die unter einer psychischen Erkrankung wie zum Beispiel einer Depression oder einer Angststörung leiden, viele Hürden überwinden, wenn sie eine Psychotherapie machen wollen.

Bislang gab es auf dem Land pro 100.000 Einwohner etwa vier Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Seit dem ersten Juli 2013 können sich bundesweit etwa 1300 zusätzliche Psychotherapeuten niederlassen, davon 630 in Ostdeutschland. Theoretisch kämen in ländlichen Regionen dann knapp 17 Psychotherapeuten auf 100.000 Einwohner, in Großstädten läge der Versorgungsschlüssel etwa bei 32 Psychotherapeuten für 100.000 Einwohner. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bezweifelt, dass das ausreicht, um lange Wartezeiten zu reduzieren. Die Kammer hält eine Verkürzung der Wartezeiten auf drei Wochen für dringend erforderlich.

Frau in psychologischer Betreuung, Quelle: dpa

Der Weg zur Psychotherapie

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen. Zurzeit werden die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Andere psychotherapeutische Verfahren müssen privat bezahlt werden. Sie können direkt, ohne Überweisung, einen Psychotherapeuten aufsuchen. Sie müssen sich also nicht von Ihrem Hausarzt überweisen lassen, können ihn jedoch nach kooperierenden psychotherapeutischen Praxen fragen.

In fünf bis acht so genannten probatorischen Sitzungen wird mit dem Psychotherapeuten geklärt, inwiefern eine Psychotherapie Erfolg versprechend ist. Diese Sitzungen sollen dem Patienten auch ermöglichen, zu überprüfen, ob ein Vertrauensverhältnis mit dem Psychotherapeuten aufgebaut werden kann. Sollten Sie das Gefühl haben, dass zwischen Ihnen und dem Therapeuten "die Chemie nicht stimmt", raten die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und die Bundespsychotherapeutenkammer, eine andere psychotherapeutische Praxis aufzusuchen. Denn für eine erfolgreiche Psychotherapie ist wichtig, dass Sie sich dem Psychotherapeuten anvertrauen können.

Für diese ersten probatorischen Sitzungen übernehmen die Krankenkassen auf jeden Fall die Kosten. Damit der Psychotherapeut diese abrechnen kann, müssen Sie nur Ihre Krankenversicherungskarte mitbringen. Sie müssen zu diesem Zeitpunkt noch keinen Antrag an die Krankenkasse stellen. Ist die Entscheidung zur Psychotherapie gefallen, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Das Antragsformular sowie weitere Informationen bekommen Sie von Ihrem Psychotherapeuten, der beim Ausfüllen des Antrags hilft. Psychotherapeuten müssen zudem in einem Bericht begründen, warum sie eine Behandlung für notwendig halten. Dieser Bericht wird von einem Gutachter, der selbst Psychotherapeut ist, überprüft ("Gutachterverfahren"). Lehnt der Gutachter den Antrag ab, können Patient und Psychotherapeut gemeinsam Widerspruch einlegen. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, kann mit der Psychotherapie begonnen werden.

Schild Sprechzimmer, Quelle: dpa

Kostenerstattungsverfahren: lange Wartezeiten umgehen

Mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können nur approbierte Psychotherapeuten, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen sind. Darüber hinaus gibt es, insbesondere in Gebieten mit unzumutbar langen Wartezeiten, approbierte Psychotherapeuten, die Psychotherapien im Wege der so genannten „Kostenerstattung“ durchführen.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) kritisiert, dass auch dieser Weg mit vielen Hürden für die Betroffenen verbunden ist. Denn die Patienten müssen in einem ausführlichen Protokoll nachweisen, dass sie keinen anderen Therapieplatz gefunden haben. Die Vereinigung rät dennoch, diesen Weg zu gehen, um lange Wartezeiten zu vermeiden und rät Patienten zu folgender Vorgehensweise:

- Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, können Sie sich diese Leistung selbst beschaffen. Kostenerstattungsverfahren heißt: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, die entstandenen Kosten einer Therapie auch bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zu erstatten. In der Regel gelten Wartezeiten, die über sechs Wochen hinausgehen, sowie mehr als fünf Anfragen bei Psychotherapeuten als unzumutbar.

- Haben Sie einen Psychotherapeuten gefunden, der keine Kassenzulassung hat, aber einen freien Therapieplatz zur Verfügung stellen kann, sollten Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse klären, ob diese die Kosten der Behandlung übernehmen wird.

- Fragen Sie den Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. Betonen Sie, dass die Therapie dringend erforderlich ist und Sie bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung innerhalb der nächsten Monate keinen Behandlungsplatz finden konnten.

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- Für die Antragstellung genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Gründe darlegen, warum Sie eine außervertragliche psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten. Dem Antrag sollten Sie folgende Belege zufügen:

> Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeitsbescheinigung (ausgestellt von einem Psychotherapeuten oder Arzt), dass die Psychotherapie notwendig, dringlich und nicht weiter aufschiebbar ist.

> Nachweise, die belegen, dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei zugelassenen Therapeuten erhalten haben. Manche Krankenkassen verlangen schriftliche Ablehnungen, anderen reichen Dokumentationen der Telefonate.

> Der Psychotherapeut beantragt auf entsprechenden Formblättern die "Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und einer Psychotherapie".

- Sie sollten beim Einreichen der Unterlagen bei der Krankenkasse darauf achten, dass aus Datenschutzgründen keine Einzelheiten Ihrer Erkrankung aufgeführt sind. Die Behandlung kann beginnen, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten schriftlich zusichert.
- Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt dann als Privatbehandlung, die nachträglich von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Rechnung des Psychotherapeuten wird bei der Krankenkasse eingereicht, die die Kosten dann erstattet. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, besteht die Möglichkeit, mit Verweis auf die Gesetzeslage schriftlich Widerspruch einzulegen.


Text: Nadine Bader