Frauen sitzen im Halbkreis, Quelle: imago

- Psychotherapie: lange Wartezeiten umgehen

Depressionen, Angstzustände, Essstörungen - im Laufe des Lebens durchleben viele Menschen Krisen und Probleme. Manchmal reicht es nicht aus, diese Situation allein oder mit Hilfe von Familie und Freunden zu bewältigen. Dann kann professionelle Hilfe von einem Therapeuten hilfreich sein. Doch nicht jeder, der eine Therapie braucht, findet zeitnah einen Therapeuten. rbb PRAXIS erklärt, wie man trotzdem schnell die richtige Hilfe bekommt.

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- Für die Antragstellung genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Gründe darlegen, warum Sie eine außervertragliche psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten. Dem Antrag sollten Sie folgende Belege zufügen:

> Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeitsbescheinigung (ausgestellt von einem Psychotherapeuten oder Arzt), dass die Psychotherapie notwendig, dringlich und nicht weiter aufschiebbar ist.

> Nachweise, die belegen, dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei zugelassenen Therapeuten erhalten haben. Manche Krankenkassen verlangen schriftliche Ablehnungen, anderen reichen Dokumentationen der Telefonate.

> Der Psychotherapeut beantragt auf entsprechenden Formblättern die "Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und einer Psychotherapie".

- Sie sollten beim Einreichen der Unterlagen bei der Krankenkasse darauf achten, dass aus Datenschutzgründen keine Einzelheiten Ihrer Erkrankung aufgeführt sind. Die Behandlung kann beginnen, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten schriftlich zusichert.
- Die Abrechnung der Psychotherapie erfolgt dann als Privatbehandlung, die nachträglich von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Rechnung des Psychotherapeuten wird bei der Krankenkasse eingereicht, die die Kosten dann erstattet. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, besteht die Möglichkeit, mit Verweis auf die Gesetzeslage schriftlich Widerspruch einzulegen.


Text: Nadine Bader