- Versicherungsschutz im Urlaub

Der Urlaub gehört zu den schönsten Wochen des Jahres. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass die Urlaubsfreude auch einmal getrübt werden kann – z. B. durch eine Magenverstimmung oder eine Verletzung. Wie sieht es dann mit Versicherungsschutz aus? Und wann ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sinnvoll? rbb Praxis sprach darüber mit Stefan Palmowski von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Herr Palmowski, welche Behandlungen zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen bei Urlaubsaufenthalten im Ausland?

Wenn man ins europäische Ausland fährt und gesetzlich versichert ist, hat man Anspruch auf einen grundlegenden Versicherungsschutz zu den Bedingungen des gesetzlichen Versicherungssystems des jeweiligen Reiselandes. D.h. die regulären Krankenbehandlungen wie sie beispielsweise in Italien oder Spanien im gesetzlichen Versicherungssystem vorgesehen sind, werden auch von dort über die europäische Krankenversicherungskarte übernommen. Das bedeutet, dass ich mich im Vorfeld informieren muss, wie die Krankenbehandlung im jeweiligen Urlaubsland über das gesetzliche Versicherungssystem organisiert ist. In Abhängigkeit von den Regelungen im Urlaubsland kann es sein, dass man ganz andere Zuzahlungen für Medikamente oder beispielsweise Krankenhausbehandlungen zu tragen hat.

Sich vor der Reise über die gesetzlichen Regelungen im Urlaubsland zu informieren, klingt erst man nach großem Aufwand, oder?

Wenn man weiß, wo man sich informieren kann, ist der Aufwand überschaubar. Es gibt eine gute Anlaufstelle: Das ist die Deutsche Verbindungsstelle für Krankenversicherungen im Ausland. Da gibt es für jedes Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, Merkblätter zum Versicherungsschutz und möglichen Eigenanteilen, mit denen man als gesetzlich Krankenversicherter zu rechnen hat.

Inwiefern macht der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung Sinn?

Das macht auf jeden Fall Sinn. Denn dann werden die zusätzlichen Kosten, auf denen man gegebenenfalls sitzen bleiben würde, von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Beispielsweise zählt dazu auch der Krankenrücktransport, der grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist. Und wenn man ins außereuropäische Ausland reist, ist eine Auslandskrankenversicherung auf jeden Fall Pflicht, weil dann kein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Wie sieht es aus bei Privatversicherten?

Die Privatversicherten sollten auch ganz genau noch mal in ihren Vertrag hinein schauen, wie der Versicherungsschutz im Ausland aussieht. Häufig ist es so, dass der Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland gilt. Gegebenenfalls kann es Sinn machen, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Denn oftmals sind die Versicherungszeiten fürs Ausland begrenzt auf beispielsweise einen Monat. Gerade wenn Reisende sich für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung also sinnvoll.

Sie haben das Thema Krankenrücktransport angesprochen. Übernehmen die Krankenkassen den grundsätzlich nicht?

Der Krankenrücktransport ist keine grundsätzliche Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. In Einzelfällen kann es gegebenenfalls zu einer Übernahme kommen, aber das ist nicht die Regel. Wer da auf Nummer sicher gehen will, müsste eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen und genau überprüfen, wann der Krankenrücktransport gezahlt wird. Da gibt es die Möglichkeit, dass nur bezahlt wird, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig oder erforderlich ist. Und es gibt die bessere Variante, dass die Kosten auch übernommen werden, wenn es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Wie sollte man bei der Auswahl einer Auslandsreisekrankenversicherung vorgehen?

Zunächst gilt: Erst mal schauen, ob man nicht schon einen Versicherungsschutz in der Art hat. Manchmal ist das in Kreditkarten als Sonderleistung mit enthalten oder wenn man bei einem Automobilclub ist. Wenn das nicht der Fall ist, wäre der nächste Schritt, sich zu informieren. Eine gute Anlaufstelle ist die Stiftung Warentest, die regelmäßig die möglichen Versicherungen vergleicht.

Was darf ein Zuschatzschutz kosten - heißt teurer hier auch besser?

Teurer muss nicht besser heißen. Für Einzelpersonen gibt es schon gute Angebote für einen Jahresbeitrag von unter zehn Euro, wo dann auch der Reiserücktransport übernommen wird und die Behandlungskosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Die Dauer, die man im Ausland verbringen darf, kann aber begrenzt sein. Das kann bei diesen relativ preiswerten Versicherungen von 42 bis 60 Tagen gehen. Da sollte man also genau im Kleingedruckten nachlesen. Für Familien gibt es den Versicherungsschutz ab ca. fünfzehn Euro.

Vielen Dank für das informative Interview, Herr Palmowski!


Das Gespräch führte Nadine Bader.

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