Herz-Lungen-Wiederbelebung anhand einer Übungspuppe (Quelle: rbb)

Service - Erste Hilfe - Irrtümer

Passieren kann es jeden Tag – plötzlich ist man unterwegs oder auch zu Hause in einen Unfall verwickelt. Viele wollen gerne helfen, wissen aber nicht wie. Manche Erste Hilfe-Irrtümer halten sich hartnäckig und verunsichern Helfer. Nadine Bader von der rbb PRAXIS klärt auf.

  • Mund-zu-Mund-Beatmung rettet Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand das Leben.

    Bei den Empfehlungen zur Wiederbelebung hat es in letzter Zeit wichtige Änderungen gegeben. Nicht mehr empfohlen wird die Mund-zu-Mund-Beatmung insbesondere Laienhelfern, die keine ausreichende Übung beim Abwechseln zwischen Beatmung und Druckmassage haben. Hintergrund sind neue wissenschaftliche Studien, die gezeigt haben, dass die Chancen für eine erfolgreiche Wiederbelebung durch eine Herzdruckmassage ohne Beatmung mindestens genauso hoch sind – wenn nicht sogar höher.

  • Verletzte oder Kranke sollte man möglichst gleich hinlegen.
    Die Lagerung von Patienten muss der Situation angepasst sein. Bei Atemnot, Herzinfarkt und Schlaganfall ist eine Lagerung mit erhöhtem Oberkörper besser. Bei einem Herzinfarkt haben die Patienten starke Schmerzen hinter dem Brustbein. Die Schmerzen strahlen oftmals in den linken Arm, die Schulter oder den Oberbauch aus. Da ein Herzinfarkt unterschiedlich stark ausgeprägt auftreten kann, sind auch die Anzeichen unterschiedlich intensiv ausgeprägt. Im schlimmsten Fall tritt ein Herz-Kreislauf-Stillstand ein. Anzeichen eines Schlaganfalls sind Lähmungen an den Extremitäten (Halbseitenlähmung), Gesichtslähmung mit herabhängendem Mundwinkel und ein einseitig geschlossenes Augenlid.

  • Im Fall einer Vergiftung ist sofort Erbrechen auszulösen.
    Ohne die Anweisung eines Arztes oder einer Giftinformationszentrale sollte bei einem Vergiftungsverdacht kein Erbrechen ausgelöst werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt: unbedachte Therapieversuche können eine unnötige gesundheitliche Gefährdung bei Kindern und auch Erwachsenen verursachen, eventuell sogar Folgeschäden bedingen. Eigenständig durchgeführte Maßnahmen, wie das Erbrechen auszulösen oder auch die Gabe von Medizinalkohle könnten bedenkliche Folgen haben, wenn z. B. Erbrochenes oder auch Medizinalkohle in die Lunge verschluckt werden.