Telemedien-Ausschuss
Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 11. November 2010 beschlossen, aus seiner Mitte einen Telemedien-Ausschuss zu konstituieren. Der Ausschuss bereitet die Maßnahmen und Entscheidungen des Rundfunkrates bzw. seines Vorsitzenden im Rahmen von Dreistufentest-Verfahren vor. Die Beschlüsse des Ausschusses haben empfehlenden Charakter. Im Übrigen gilt für den Ausschuss die Geschäftsordnung des Rundfunkrates in ihrer jeweiligen Fassung entsprechend.
Mitglieder des Ausschusses sind die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende und die Stellvertretende bzw. der Stellvertretende Vorsitzende des Rundfunkrates, die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Programmausschusses, das vom Rundfunkrat in den ARD-Programmbeirat entsandte Mitglied sowie die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Programmausschusses und des Haushalts- und Finanzausschusses sowie das vom Rundfunkrat in den ARD-Programmbeirat entsandte Mitglied können sich im Verhinderungsfall durch ihre Stellvertreterin bzw. ihren Stellvertreter vertreten lassen. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Verwaltungsrates hat das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen und Beratungen des Ausschusses. Der Ausschuss tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
Mitglieder
Pröpstin Friederike von Kirchbach
Hans Helmut Prinzler (Vorsitzender)
Domkapitular Monsignore Tobias Przytarski (stellvertretender Vorsitzender)