Auf diesen Seiten finden sich alle wesentlichen Informationen zur Durchführung der Drei-Stufen-Test-Verfahren durch die Gremien der ARD.
Aktuell
Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat am 1. November 2012 eine Erweiterung des regionalen Informationsangebots des rbb im Internet genehmigt. _mehr
Rechtliche Grundlagen
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) vom 31. August 1991 i. d. F. des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Gültig ab 01. Januar 2013.
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(zu § 11b Abs. 1 Nr. 2 des Rundfunkstaatsvertrages)
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Das "Dreistufentest-Verfahren"
Infos der ARD zum Verfahren.
Telemedien-Ausschuss
Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 11. November 2010 beschlossen, aus seiner Mitte einen Telemedien-Ausschuss zu konstituieren. Der Ausschuss bereitet die Maßnahmen und Entscheidungen des Rundfunkrates bzw. seines Vorsitzenden im Rahmen von Dreistufentest-Verfahren vor. Die Beschlüsse des Ausschusses haben empfehlenden Charakter. Im Übrigen gilt für den Ausschuss die Geschäftsordnung des Rundfunkrates in ihrer jeweiligen Fassung entsprechend. _mehr
Abgeschlossene Drei-Stufen-Test-Verfahren
Hier findet sich ein Überblick der abgeschlossenen Drei-Stufen-Test-Verfahren durch die Gremien der ARD. _mehr