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rbbonline | Drei-Stufen-Test

Rundfunkrat des Rundfunk Berlin Brandenburg
Rundfunkrat des Rundfunk Berlin Brandenburg

Auf diesen Seiten finden sich alle wesentlichen Informationen zur Durchführung der Drei-Stufen-Test-Verfahren durch die Gremien der ARD.

Aktuell

rbb-Rundfunkrat beschließt Teil-Telemedienangebot rbb Mediathek

Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg hat in seiner Sitzung am 8. September das Teil-Telemedienangebot rbb Mediathek in der Fassung des Telemedienkonzepts von Februar 2011 genehmigt. _mehr

Rundfunkrat wählt Gutachter

Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg hat in seiner außerordentlichen Sitzung am 5. Mai 2011 beschlossen, die Goldmedia GmbH mit der Erstellung des medienökonomischen Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienangebotes „rbb Mediathek“ zu beauftragen. _mehr

Einleitung des Drei-Stufen-Tests

Der Rundfunkrat des rbb hat am 7. April 2011 die Beschreibung des vom rbb betreuten Telemedienangebotes rbb Mediathek auf seiner Website www.rbb-rundfunkrat.de veröffentlicht. Bis zum 20. Mai 2011 haben im Rahmen des damit eröffneten so genannten Drei-Stufen-Test-Verfahrens Dritte die Gelegenheit, zu diesem Angebot Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen Dritter dienen der kritischen Meinungsbildung des Rundfunkrates, der sich im Übrigen auch auf ein unabhängig erarbeitetes marktliches Gutachten stützen wird. _mehr

Drei-Stufen-Test-Verfahren rbb-Mediathek

Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für die Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen einer Mediathek des rbb. _mehr

Rechtliche Grundlagen

Rundfunkstaatsvertrag

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) vom 31. August 1991 i. d. F. des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Gültig ab 01. April 2010.
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12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Endfassung des 12. RÄStV
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Anlage zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

(zu § 11b Abs. 1 Nr. 2 des Rundfunkstaatsvertrages)
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ARD-Genehmigungsverfahren

(Drei-Stufen-Test-Verfahren)
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Das "Dreistufentest-Verfahren"

Infos zum Verfahren auf [www.ard.de/gvk]

Telemedien-Ausschuss

Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 11. November 2010 beschlossen, aus seiner Mitte einen Telemedien-Ausschuss zu konstituieren. Der Ausschuss bereitet die Maßnahmen und Entscheidungen des Rundfunkrates bzw. seines Vorsitzenden im Rahmen von Dreistufentest-Verfahren vor. Die Beschlüsse des Ausschusses haben empfehlenden Charakter. Im Übrigen gilt für den Ausschuss die Geschäftsordnung des Rundfunkrates in ihrer jeweiligen Fassung entsprechend. _mehr

Abgeschlossene Drei-Stufen-Test-Verfahren

Hier findet sich ein Überblick der abgeschlossenen Drei-Stufen-Test-Verfahren durch die Gremien der ARD. _mehr

Dokumente

Entscheidungsbegründung

zu dem Teil-Telemedienangebot rbb Mediathek Download

Marktgutachten

Marktliche Auswirkungen der geplanten rbb Mediathek Download

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/rundfunkrat/dst/drei_stufen_test.html

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