Einleitung des Drei-Stufen-Tests
I. Drei-Stufen-Test-Verfahren
Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,
1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht ,
2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
II. Angebotsbeschreibung
rbb Mediathek (.pdf)