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Dem Rundfunkrat gehören 30 Mitglieder an. In einer vierjährigen Amtszeit vertreten sie das öffentliche Leben und damit die Allgemeinheit der Länder Berlin und Brandenburg. Zu den wichtigsten Aufgaben des Rundfunkrates gehört es, die Intendantin/den Intendanten des Sender zu wählen und in allgemeinen Programmangelegenheiten zu beraten sowie die Einhaltung der Programmgrundsätze zu überwachen.
Weitere Aufgaben des Gremiums sind Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Wahl der Direktorinnen/Direktoren auf Vorschlag von Intendantin/Intendant.
Aus seiner Mitte benennt der Rundfunkrat Mitglieder für einen Programmausschuss sowie einen Haushalts- und Finanzausschuss. Die Ausschüsse unterstützen den Rundfunkrat bei der Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlüsse.
Die Sitzungen des Rundfunkrates sind öffentlich. Sie finden im Wechsel an den Standorten des rbb in Berlin und Potsdam statt. Unter www.rbb-rundfunkrat.de kann man sich über die Sitzungstermine informieren.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/rundfunkrat/startseite/die_gremien_des_rbb.html