Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Berlin-Brandenburg. Er überwacht die Einhaltung des im rbb-Staatsvertrag festgelegten Auftrages und berät die Intendantin in allgemeinen Angebotsangelegenheiten. Seine Aufgaben sind in § 13 rbb-Staatsvertrag definiert.
Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 25. Juni 2002 in der Fassung vom 30. August / 11. September 2013.
Wolf-Dieter Wolf ist neuer Verwaltungsratsvorsitzender des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). Das Gremium wählte ihn am 22. Oktober 2013 zum Nachfolger von Dr. Hartmann Kleiner, der sich zum 30. September aus dem Verwaltungsrat zurückgezogen hatte.
Die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg e. V. entsendet ihren Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck in den Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). Der Landesfrauenrat Berlin e. V. und der Frauenpolitische Rat Brandenburg e. V. entsenden die Hochschulprofessorin Christine Färber.
Heinz-Egon Müller (61) ist neuer Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses beim Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). Das Gremium wählte ihn am Donnerstag (5. September) zum Nachfolger von Klaus-Dieter Teufel (64), der in den Verwaltungsrat des rbb wechselt.
Der rbb ist unabhängig, überparteilich und staatsfern. Aus seiner überwiegenden Finanzierung durch Rundfunkbeiträge erwächst ihm die Verpflichtung, vielfältige Angebote von hoher Qualität bereitzuhalten.