
3,5 Millionen Euro Schadenersatzforderung - Richterin regt Vergleich zwischen Pechstein und ISU an
Das Münchner Landgericht hat den Schadenersatzprozess der Eisschnelläuferin Claudia Pechstein gegen den Eislaufweltverband ISU nach dreieinhalbstündiger Verhandlung auf Anfang 2014 vertagt. Die Richterin regte zu Prozessbeginn einen Vergleich an. Die ISU lehnt das bisher ab.
Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein könnte in ihrem Prozess gegen den Eislauf-Weltverband ISU zumindest einen Teilerfolg erzielen. Trotz der ablehnenden Haltung des Eislauf-Weltverbandes ISU hat das Münchner Landgericht am Mittwoch einen Vergleich im Schadenersatzprozess zwischen Pechstein und dem Verband angeregt.
"Ich möchte den Parteien schon nahelegen, darüber intensiv nachzudenken", erklärte die Vorsitzende Richterin Petra Wittmann in ihrem Eröffnungsstatement vor der 37. Zivilkammer und deutete bereits die Komplexität des Streitfalls an: "Es ist kompliziert, aber es ist so. Bereits die Frage der Zulässigkeit des Gerichts wirft viele Rechtsfragen auf."
Pechstein zu Vergleich bereit
Pechstein hatte sich zuvor zu einem Vergleich bereit erklärt, die ISU schloss dies kategorisch aus. Der eingeladene ISU-Präsident Ottavio Cinquanta ist beim Prozess in München nicht anwesend. Der Italiener ließ sich wegen anderer Verpflichtungen entschuldigen.
Pechstein klagt gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG wegen der aus ihrer Sicht zu Unrecht verhängten Zweijahressperre wegen erhöhter Blutwerte. Sie fordert 3,5 Millionen Euro Schadenersatz und 400.000 Euro Schmerzensgeld.
Richterin Wittmann deutete in ihren Auslassungen aber auch an, dass sie in der Klage gegen die DESG keinerlei Erfolgsaussichten für die Pechstein-Seite sehe, da der deutsche Verband nur die Entscheidungen des Sportgerichtshofes CAS durchgesetzt hatte.
Nach dreieinhalbstündiger Verhandlung vertagte Wittmann den Prozess auf den 29. Januar 2014. Dann soll über den Fortgang des Schadenrsatzprozesses entschieden werden.
Bis zum 20. November dieses Jahres wird den Prozessgegnern nun die Gelegenheit eingeräumt, zu den Schriftsätzen der Gegenseite weitere Stellungnahmen abzugeben.
Streit über Blutanomalien
Nach Verhängung ihrer Sperre hatten Mediziner bei Pechstein einen vom Vater vererbten Gendefekt als Grund für ihre erhöhten Blutwerte nachgewiesen.
Die ISU erklärte dagegen, die bei Pechstein "neu entdeckte" und "extrem milde" Form der Blutanomalie, "falls sie denn tatsächlich existiert", könne in keinem Fall "die äußerst ungewöhnlich hohen Retikulozytenwerte erklären, die immer zufällig zum Zeitpunkt von Top-Ereignissen erschienen und danach rasch zurückgingen"



