Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein (Bild: dpa)

Sportpolitik | Streit um Athletenvereinbarung - Claudia Pechstein legt sich mit dem DOSB an

Ihr großer Traum ist eine weitere Eisschnelllauf-Medaille, doch wenige Monate vor den Olympischen Spielen in Sotschi hat sich Claudia Pechstein mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) angelegt. Die 41-Jährige kritisiert die so genannte Athletenvereinbarung, die den Sportlern im Streitfall den Gang vor ein ziviles Gericht untersagt. Über 50 Athleten unterstützen das Anliegen.

In gut drei Monaten will sie bei den Olympischen Spielen in Sotschi noch einmal eine Medaille gewinnen - es wäre ihre zehnte. Doch schon jetzt ist Claudia Pechstein die erfolgreichste deutsche Winter-Olympionikin aller Zeiten - und die älteste dazu: Einen Tag, bevor die Spiele in Sotschi zu Ende gehen, wird die Berlinerin ihren 42. Geburtstag feiern. Doch ihre Rekorde sind Pechstein nicht genug.

Mir war bewusst, dass mir mit der Athletenvereinbarung gewisse Pflichten auferlegt werden, allerdings war mir nicht bewusst, auf mein Grundrecht zu verzichten, selbst in existenziellen Fragen ein deutsches Gericht anrufen zu können.

Auszug aus der Pechstein-Petition

Seit sie 2009 für zwei Jahre wegen Dopings gesperrt wurde, führt die fünfmalige Olympiasiegerin einen erbitterten Kampf neben dem Eisoval: Gegen die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), gegen den Eislauf-Weltverband (ISU), gegen den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) und nun auch noch gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), den Spitzenverband aller deutschen Sportverbände.

Kampfansage an den DOSB

In einer an den DOSB gerichteten Petition wendet sich Pechstein an andere Sportler, um für Unterstützung zu werben. Ausdrücklich prangert sie darin auch die so genannte Athletenvereinbarung an, die alle Sportler unterschreiben müssen, die bei Olympia an den Start gehen wollen - eine Kampfansage an den DOSB, der sich inzwischen 55 Sportler angeschlossen haben, darunter auch die drei Leichtathleten Robert Harting (Diskus-Olympiasieger), Raphael Holzdeppe (Stabhochsprung-Weltmeister) und Christina Obergföll (Weltmeisterin im Speerwurf).

Dr. Michael Vesper, Generaldirektor DOSB, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) (Bild: DPA)
DOSB-Generaldirektor Michael Vesper lehnt die Pechstein-Petition ab.

Mit der Athletenvereinbarung und einem Zusatz zur Sportgerichtsbarkeit erkennen die Sportler die Zuständigkeit des Internationalen Sportgerichtshofs an und unterwerfen sich den Regeln der Dopingbekämpfung mit Eingriffen in die persönlichen Lebensumstände. Wer nicht unterschreibt, bleibt von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen. Viele Sportler fühlen sich durch die Vereinbarung in ihren Grundrechten eingeschränkt, doch unmittelbar vor Olympia möchte der DOSB Unruhe möglichst vermeiden.

Auch Pechstein wird unterschreiben

DOSB-Generaldirektor Michael Vesper stellte am Mittwoch klar, dass es ohne Unterschrift keinen Start in Sotschi geben werde. "Wer an Olympischen Spielen in der deutschen Olympia-Mannschaft teilnehmen möchte, muss sich dem NADA- und WADA-Anti-Doping-Code unterwerfen", sagt Vesper. Laut DOSB müssen die Unterschriften der Athleten zu den Nominierungsterminen der jeweiligen Sportart am 19. Dezember bzw. am 23. Januar vorliegen.

Auch Pechstein wird die Vereinbarung wohl oder übel unterschreiben, denn auf ihre sechste Olympiateilnahme möchte sie nicht verzichten: "Mir bleibt ja nichts anderes übrig, der Zwang zur Unterschrift besteht nach wie vor. Wenn ich dem nicht nachgebe, platzt mein Olympiatraum", sagte die 41-Jährige am Mittwoch dem Sportinformationsdienst und fügte hinzu: "Meine Unterschrift ändert aber nichts daran, dass ich weiter vehement für eine Reform der Athletenvereinbarung samt Schiedsklausel kämpfen werde."

Die deutsche Speerwerferin Christina Obergföll bei der Leichtathletik World Challenge ISTAF in Berlin 2012 (Quelle: dpa)
Auch Speerwurf-Weltmeisterin Christian Obergföll kritisiert die Athletenvereinbarung.

Rechtsweg ausgeschlossen

"Der Sport muss lernen, die Grundrechte von uns Sportlern zu akzeptieren", sagt Pechstein. Damit macht sich die 41-Jährige zur Anwältin auch jüngerer Athleten, die die Kompetenz von Sportgerichten bei komplexen rechtlichen Problemen in Frage stellen.

"Wenn einem Doping vorgeworfen wird, glaubt einem kein Mensch mehr", sagte Speerwurf-Weltmeisterin Obergföll der "FAZ" am Mittwoch. "Die Konsequenzen sind so schwerwiegend, da muss man das Recht haben, die Sache vor einem Gericht zu klären." Die Athletenvereinbarung schließe aber den Rechtsweg aus.

Dass einzelne Sportverbände ihre Athleten gewarnt hätten, die Pechstein-Petition zu unterschreiben, wird beim DOSB heftig bestritten. Namentlich wird Thomas Schwab genannt. Der Generaldirektor des Bob- und Schlittenverbandes soll vor zwei Wochen in einer E-Mail die Bundestrainer seines Verbandes aufgefordert haben, "dass der Bitte von Claudia Pechstein nicht nachgegangen wird".

DOSB-Präsident Alfons Hörmann (Bild: dpa)
Sieht Handlungsbedarf: Der designierte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

Schwab wies alle Vorwürfe von sich. "Ich habe die Athleten informiert, nicht unter Druck gesetzt", sagte er der "FAZ". Handlungsbedarf scheint der DOSB dennoch zu sehen: "Die Athletenkomission wird sich jetzt kurzfristig mit den Themen, die von Claudia Pechstein addressiert werden, beschäftigen", sagte der zukünftige DOSB-Präsident Alfons Hörmann am Mittwoch.

Streit um erhöhte Blutwerte dauert seit über vier Jahren an

Athletenvereinbarung hin oder her - wie der Rechtsstreit zwischen dem Weltverband, der DESG und Pechstein ausgeht, ist derzeit völlig offen.

Für Pechstein hatte die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Dopingsperre zur Folge, dass sie bei den Olympischen Spielen 2010 in Vancouver nicht starten konnte und gut dotierte Werbeverträge verloren gingen. Daher klagt sie seit Ende 2012 auf Schadensersatz und verlangt von der ISU und der DESG insgesamt 3,5 Millionen Euro. Eingereicht hat sie die Klage beim Landgericht München, das sich nach dem ersten Verhandlungstag im September auf Ende Januar vertagte.

Claudia Pechstein während ihrer Pressekonferenz in Berlin (Quelle: dpa)
Claudia Pechstein im Jahr 2010 während einer Pressekonferenz in Berlin

Pechsteins Argumentation: Die durch die ISU und den CAS verhängte Dopingsperre war nicht gerechtfertigt, weil die bei ihr festgestellten Retikulozyten-Werte auf eine erblich bedingte Störung (Sphärozytose) und nicht auf Doping zurückzuführen seien. Dies hat sich Pechstein auch durch führende deutsche Hämatologen bescheinigen lassen - ohne Erfolg: Im Oktober 2010 wies das Schweizer Bundesgericht den Revisionsantrag Pechsteins gegen das CAS-Urteil ab. Pechstein blieb - ohne je auf eine verbotene Substanz positiv getestet worden zu sein - bis zum 9. Februar 2011 gesperrt.

Auch später blieb Pechstein bei ihrer Darstellung und machte die angeborene Anomalie für ihre erhöhten Blutwerte geltend. Um ihre Position zu untermauern, erstattete sie sogar zwei Selbstanzeigen, zum ersten Mal im September 2011, zuletzt in diesem Oktober. Doch der Weltverband sah von einer erneuten Strafe ab. Für Pechstein ein Beleg dafür, dass ihre Sperre zwischen 2009 und 2011 nicht gerechtfertigt war.

Aus Sicht von Pechsteins Anwalt Thomas Summerer steht die ISU "mit dem Rücken zur Wand", denn bis heute gebe es "keinen Beweis" für ein Dopingvergehen. "Es gibt keinen Experten, der erklären kann, wie das Blutbild Claudia Pechsteins durch Doping entstanden sein soll", sagt Summerer.

Chronologie

  • 2009

  • 2010

  • 2011

  • 2012

  • 2013

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