
Fußball | Einigung im Rechtsstreit - Hertha zahlt Fiedler hohe Abfindung
Christian Fiedler hat sich erfolgreich gegen seine Entlassung als Torwarttrainer bei Hertha BSC gewehrt: Der Verein zahlt seinem langjährigen Keeper eine Abfindung von rund einer halben Million Euro. Hertha hat nun bekannt gegeben, keinen Widerspruch gegen einen entsprechenden Vergleich einzulegen.
Der Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Ex-Torwart Christian Fiedler ist enddgültig beendet. Wie der Verein mitteilte, wird er keinen Widerspruch gegen den vom Vorsitzenden Richter am Arbeitsgericht Berlin formulierten Vergleichsantrag aus der vergangenen Woche stellen. Fiedler erhält demnach 579.000 Euro. Die Summe setzt sich aus einer Abfindung in der Höhe von 410.000 Euro plus 25.000 Euro Nichtabstiegsprämie zusammen. Diese soll unabhängig vom
Saisonergebnis ausgezahlt werden. Zudem muss Hertha rückwirkend vom 1. Juli 2013 an zwölf ausstehende Gehälter von 12.000 Euro brutto zahlen.
Fast 23 Jahre in Diensten von Hertha
Dem 38-Jährigen war im Mai mitgeteilt worden, dass die Zusammenarbeit beendet werde. Fiedler war nach dem Ende seiner aktiven Karriere als Torwarttrainer bei Hertha eingestiegen. Als Nachfolger wurde Anfang Juni Richard Golz für drei Jahre verpflichtet. Offenbar war die Begründung der Kündigung jedoch nicht ausreichend. Fiedler hatte sich mit der Klage gegen die Entlassung gewehrt. Sein Vertrag lief noch bis zum 30. Juni 2014.
Der heute 38-jährige Fiedler stand insgesamt fast 23 Jahre in den Diensten der Hertha. 1990 war er vom Lichtenrader BC in die Hertha-Jugend gewechselt.

Während seiner langen Karriere musste er zwischendurch immer wieder ins zweite Glied rücken und anderen den Vortritt im Tor lassen: erst Gabor Király, später auch Jaroslav Drobný. Erst ein Kreuzbandriss beendete 2008 seine aktive Karriere. Danach holte ihn Manager Michael Preetz in den Trainerstab.
Das Berliner Amtsgericht hatte Fiedlers Argumentation gefolgt, dass für die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist der kompletten 22-jährigen Beschäftigung zugrunde gelegt wird. Hertha BSC war bei der ordentlichen Kündigung wohl nur von der Frist für dessen Torwarttrainer-Tätigkeit ausgegangen.


