Claudia Pechstein bei den Olympischen Spielen in Sotschi (Quelle: imago)

Eisschnelllauf | Schadenersatzklage gescheitert - Münchner Landgericht lässt Pechstein abblitzen

In ihrem Kampf durch die Instanzen hat Claudia Pechstein einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen: Das Münchner Landgericht erkannte ein Urteil des internationalen Sportgerichtshofs CAS an, das die Dopingsperre gegen die Eisschnellläuferin bestätigt hatte. Einen Teilerfolg erzielte die Berlinerin dagegen bei der so genannten Athletenvereinbarung.

Claudia Pechstein ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG gescheitert. Das Münchner Landgericht wies die Klage der Berliner Olympiasiegerin zurück und erkannte das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS an, das ihre zweijährige Dopingsperre bestätigt hatte. Pechstein muss die Verfahrenskosten tragen.

Pechstein hatte unter anderem Schadenersatz in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro verlangt.

Jahrelanger Streit um Vorwurf des Blutdopings

Die 42-Jährige war im Juli 2009 von der ISU anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis wegen Blutdopings rückwirkend vom 9. Februar 2009 für zwei Jahre gesperrt worden. Grund war eine überhöhte Konzentration frischer roter Blutkörperchen (Retikulozyten), die die Berlinerin später anhand von Gutachten mit einer genetisch bedingten Blutanomalie erklärte.

Der in der Schweiz sitzende Internationale Sportgerichtshof CAS hatte ebenso wie das übergeordnete Schweizer Bundesgericht Pechsteins Sperre bestätigt. Ihre Rechtsbeistände bezweifelten jedoch die Rechtmäßigkeit der Urteile.

Athletenvereinbarung unwirksam

Einen Teilerfolg erzielte Pechstein in München jedoch in Bezug auf die so genannte Athletenvereinbarung. Darin müssen sich Sportler verpflichten, auf den Gang vor ein ordentliches Gericht zu verzichten, und damit allein die Sportgerichtsbarkeit anerkennen. Ohne die Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung ist beispielsweise keine Teilnahme an Olympischen Spielen möglich.

Die Münchner Richter erklärten die geschlossenen Schiedsvereinbarungen Pechsteins mit den Verbänden für unwirksam. Die Klägerin hätte bei der Unterzeichnung keine Wahl gehabt, hieß es in dem Urteil.

"Der Athlet kann nicht weiter gezwungen werden, eine Klausel zu unterschreiben, um nicht mehr vor das staatliche Gericht ziehen zu können. Das ist ein Erfolg, vielleicht sogar eine Revolution für die gesamte Sportwelt", sagte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer.

Chronologie

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  • 2013

  • 2014

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