Historische Aufnahme von Stacheldraht vor einem KZ (Quelle: rbb)

Geschichte - Prozess gegen KZ-Aufseher

Fast 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs taucht eine Liste mit den Namen von 50 noch lebenden Aufsehern des KZ Auschwitz auf. Unter denen, die gegen die ehemaligen Wachmänner klagen wollen, ist auch die Berlinerin Eva Nickel, deren Schwestern in Auschwitz umgebracht wurden.(Das Video zum Beitrag liegt aus lizenzrechtlichen Gründen leider nicht vor.)

Sie heißen Ruth und Gitti - zwei Schwestern aus dem Prenzlauer Berg. Sie wachsen auf in der Christinenstraße. Zwei jüdische Mädchen zu Zeiten des Nationalsozialismus. Ihre Mutter versteckt sie bei Freunden, doch die Mädchen werden entdeckt und deportiert: Sie werden nicht älter als vier und sechs Jahre.

Eva Nickel hat ihre Schwestern nie kennengelernt, sie wurde erst nach dem Krieg geboren. Doch bis heute lebt sie in der Wohnung in der Christinenstraße, in der ihre Schwestern ihre ersten Lebensjahre verbracht haben. Eine Wohnung, in der die Vergangenheit nie vergeht.

Eva Nickel
"Sie haben hier in der Wohnung gelebt. Ihr Geist schwebt immer hier und ich bin mit ihnen zusammen groß geworden. Meine Mutter hat natürlich sehr viel über Ruthchen und Gitti gesprochen, aber direkt Wichtiges hat sie mir nicht gesagt, und ich habe mich nicht getraut, danach zu fragen."


Fast 70 Jahre nach der Ermordung ihrer Schwestern in Auschwitz will Eva Nickel für sie vor Gericht ziehen. In einem Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann, der damals im Vernichtungslager Dienst tat.

Ausfindig gemacht hat diesen Mann der Anwalt Thomas Walther. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, auch die letzten Täter aus den Lagern zur Verantwortung zu ziehen. Walther ist davon überzeugt, dass es für eine Anklage ausreicht, nachzuweisen, dass jemand Teil der Tötungsfabrik gewesen ist. Für seinen Fall ist er derzeit in ganz Europa unterwegs, wir erreichen ihn in Ungarn, wo er nach Klägern und Zeitzeugen sucht. 

Thomas Walther, Anwalt

"Alle, die der Wachmannschaft angehörten und dort ihren Dienst abgeleistet haben, sind der Beihilfe zum Mord dringend tatverdächtig. Wer an einem Ort seine Arbeit verrichtet und ein bestimmtes Produkt herstellt, der ist mittätig bei der Herstellung dieses Produkts. Und wenn das Produkt letztlich menschliche Asche ist, dann ist jeder, der dort mit bei diesen Tätigkeiten dabei ist, dringend verdächtig."


Und doch dauerte es bis zum Jahr 2008, bevor mit John Demjanjuk erstmals ein ehemaliger KZ-Wachmann nach diesem Rechtsverständnis - wegen "Beihilfe zum Mord" - verurteilt wurde: Der Fall Demjanjuk wurde zum Präzedenzfall, der nun dazu führen könnte, dass erstmals seit den Frankfurter Prozessen wieder ein Auschwitz-Prozess in Deutschland geführt wird. Doch warum erst jetzt?

Thomas Walther, Anwalt
"50 Jahre oder länger ist die Frage der 'Beihilfe zum Mord' in der deutschen Justiz ganz schlicht und ergreifend falsch interpretiert worden. Es ist eben so geschehen, dass man dazu gekommen ist, zu sagen: Die Haupttäter, das sind die großen drei 'H' - Hitler, Himmler, Heidrich - und die anderen waren sowieso nur Beihelfer."


Beihelfer wie die Männer in Auschwitz, die die Menschen an der sogenannten "Selektionsrampe" in den Tod schickten - unter ihnen auch die Schwestern Ruth und Gitti, die hier am 12. August 1944 nach drei Tagen in einem Viehwaggon, alleine, ohne Eltern, ankommen.

Eva Nickel wusste lange nichts von dem genauen Schicksal ihrer Schwestern - erst nach dem Tod der Mutter begann sie, eigene Nachforschungen anzustellen. Die Entscheidung, die Vergangenheit noch einmal in einem möglichen Prozess zu durchleben, fiel ihr nicht leicht. Aber für Ruth und Gitti muss sie es tun.    

Eva Nickel
"Ich komme immer näher ran und das ist mir sehr, sehr wichtig. Es ist für mich eine Befriedigung zu wissen, was sie erlebt haben, und sei es noch so schlimm. Es ist nur halb so schlimm zu wissen, was sie erlebt haben, als wenn ich nebulös nur ahnen würde, was passiert ist."

Doch den Angehörigen und Ermittlern läuft die Zeit davon: Die ehemaligen Wachmänner aus Auschwitz sind heute zwischen 80 und 90 Jahre alt. Bislang gibt es nur Adresslisten - und jeder einzelne Fall muss neu geprüft werden.

Wie im Fall von Ruth und Gitti, wo es nun gilt, nachzuweisen, dass der Wachmann Johann Breyer am Tag ihrer Ermordung Dienst in Auschwitz hatte. Eva Nickel geht es nicht darum, den heute 87-Jährigen im Gefängnis zu sehen. Aber sie will, dass er sich verantwortet.

Eva Nickel
"Ich möchte gerne, dass Johann Breyer und all die anderen vor einem Gericht stehen, verurteilt werden, dass ihnen die Gesellschaft und das Gericht sagt, dass sie Verbrechen begangen haben, dass sie nicht denken, dass sie recht gehandelt haben und sie sollen damit sterben, dass sie Massenmorde begangen haben."



Autoren: Hanna Stompe & Tim Evers