Der gezeichnete Fall -
"Bei Frau Scholz die Strähnchen nicht so dunkelrot wie neulich! Und dass mir der Salon immer sauber ist" – "Chefin, Sie können beruhigt fahren." Innerlich jubelt Cheyenne: die Chefin muss für eine Woche weg, und sie ist als Vertretung bestimmt.
Offenbar ahnt die Meisterin nicht, dass Cheyenne gerade die Fühler nach einem neuen Job in einem anderen Laden ausstreckt. Die Chefin ist kaum weg, da ruft Cheyenne ihre Mutter an: „Ich rühre schon die Farbe an. Bring Dirk mit, der braucht dringend Color-Tuning!“ Cheyennes Lover und ihre Mutter bekommen die Rundumcoloration. Frisch gesträhnt und geföhnt verlassen sie den Salon - ohne zu zahlen natürlich!
„Eileen, du kannst mir mal helfen!“ Die Auszubildende muss jetzt die Kundinnenkartei hochladen und Cheyenne diverse Daten nennen, die sie in ihrem iPhone speichert: Name der Kundin, Adresse, Telefonnummer und Bestellnummer ihrer Haartönung.
„Wofür ist denn das?“ fragt Eileen vorlaut. „Damit ich immer up to date bin“, antwortet Cheyenne. Es muss niemand wissen, dass sie die Daten, die in der hartumkämpften Friseurbranche bares Geld wert sind, mit an den neuen Arbeitsplatz nehmen will.
Als eines Abends sechzig Euro zuviel in der Kasse sind, teilt Cheyenne sie im Verhältnis zwei zu eins mit Eileen. Cheyenne sagt auch der einen oder anderen Kundin ihren Termin ab, um früher Schluss machen zu können. Das bringt Unmut bei den Kolleginnen, die bis Ladenschluss arbeiten müssen.
Die Chefin ist zurück, und Cheyenne schwingt längst an ihrem neuen Arbeitsplatz Kamm und Schere, da wird der Meisterin alles gesteckt, was während ihrer Abwesenheit geschehen oder ausgefallen ist. Die sieht Tizianrot und erstattet Anzeige.
In ihrem Arbeitsvertrag hat Cheyenne unterschrieben, dass Kundendaten allein dem Salon gehören, in dem sie angestellt ist. Der Datenklau ist deshalb haarige Wirtschaftsspionage!
Ihre Trinkgelder wird Cheyenne in nächster Zeit für einen ganz bestimmten Zweck einsetzen müssen. Denn wegen Untreue und Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verurteilte das Jugendgericht sie zu einer Geldstrafe von 500 Euro.









