Der gezeichnete Kriminalfall -
Roland ist seit gut dreißig Jahren als Trickbetrüger erfolgreich, war Stromableser, Sparkassenmitarbeiter und sogar Schornsteinfeger. Die sollen ja Glück bringen. Seiner neueste Rolle ist auch wieder vielversprechend. Sie funktioniert über einen Urinstinkt des deutschen Verbrauchers: den Schnäppchenjagdtrieb!
Steht Roland in einem Fitnessstudio und sagt zum Betreiber: „Hier müsste eine Bildschirmwand hin, so fünf, sechs Monitore…“, meint der Muskelmann: „Da müssten hier aber ein paar Tausend Leute turnen, so teuer wie das ist.“ Roland lacht: „Nicht wenn ich Ihnen einen guten Preis mache. Ich beziehe die Geräte direkt ab Werk.“
Rufen Interessenten ihn zurück, gibt er den vielbeschäftigten Unternehmer: „Ach, Sie waren das! Ich erinnere mich.“ Zufällig hat er immer genau die Flachbildfernseher am Lager, die auf die Bedürfnisse des Anrufers passen. Und weil er ab Werk kauft, kann er die fast zum Herstellungspreis abgeben.
Die Aussicht, etwas billig zu bekommen, lähmt bekanntlich bestimmte, physiologisch relevante Hirnregionen und macht empfänglich für die sonderbarsten Argumente – etwa, der Direktverkauf ab Werk mache sofortige Barzahlung notwendig, oder die Übergabe der Ware müsse ausgerechnet auf einem Parkplatz erfolgen…
Dort erscheint Roland und kassiert. Für Leute, mit denen er bislang nur telefonisch in Kontakt war, kommt er gern auch mal als DHL-Bote verkleidet. Sobald er das Geld dann in der Hand hat, geht er zu seinem Auto – und verschwindet auf Nimmerwieder-Flachbildfern-sehen. Die Geschäftspartner gucken in die Röhre.
Das funktioniert fünfmal – mit Einnahmen zwischen jeweils 600 und 3000 Euro! Kunde Nummer Sechs kann bereits auf umfangreiche Fernseherfahrung zurück blicken und weiß, was eine ordentliche Verfolgungsjagd im Auto optisch und akustisch so hermacht. Verkehrswidrig kann er sogar während der Fahrt telefonieren: mit der Polizei.
Vor Gericht beteuert Roland, dass er jetzt endlich sein Leben ändern will. Der Richter hat das von ihm schon ein paarmal gehört. Diese Wiederholungen, denkt er, fast wie beim Fernsehen! Doch auch sein Urteilsspruch ist bei Rolands zahlreichen Vorstrafen nicht gerade eine Erstausstrahlung: ein Jahr und acht Monate Gefängnis! Das Gericht berücksichtigte zu seinen Gunsten die Leichtgläubigkeit der schnäppchengierigen Opfer.









