- Gemietet – und geleimt!

Für Cécile Marchand (Name geändert) ist Berlin eine Traumstadt. Die Studentin aus Lyon möchte hier ein Auslandssemester verbringen. Doch es ist nicht leicht, ein bezahlbares Zimmer zu finden – vor allem, wenn man nicht vor Ort ist.

Deshalb freut sie sich, als sie über ein Internetportal ein WG-Zimmer für monatlich 300 Euro in Berlin-Mitte findet. Das Angebot wirkt seriös, zumal der Vermieter ihr gleich eine Kopie seines Passes maiIt. Er schreibt, er sei selbst Student und für ein Semester im Ausland.

Sein Zimmer in Berlin möchte er in der Zwischenzeit vermieten. Sie erhält einen unterschriebenen Mietvertrag, mit der Bitte, die erste Monatsmiete plus Kaution sofort über einen Finanzdienstleister anzuweisen. Das Zimmer hat die junge Frau bis dahin nie gesehen.

Sie überweist 600 Euro Kaution und 300 Euro für die erste Monatsmiete. Bald aber muss sie feststellen: Das "gemietete" Zimmer gibt es gar nicht - gleiches gilt für den Vermieter. Ihre 900 Euro hat sie verloren.

Das Landeskriminalamt Berlin verzeichnet in der Hauptstadt etwa zehn derartige Betrugsfälle im Monat. Betroffen sind meist Wohnungssuchende von außerhalb. Deshalb warnt die Polizei davor, sich bei der Wohnungsuche nur auf die virtuelle Welt zu verlassen: hier ist es besonders leicht, Wohnungsangebote zu fälschen.

Eine Wohnung sollte man nur mieten, wenn man sie oder das Zimmer gesehen, mit dem Vermieter gesprochen und einen Mietvertrag unterschrieben hat. Sollte das nicht möglich sein, rät die Polizei, nicht gleich die Kaution und eine ganze Monatsmiete anzuweisen und Vorauszahlungen grundsätzlich über verfolgbare (rückbuchbare) Finanzwege zu leisten.


 

 

 

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