Der gezeichnete Fall - Wasserspiele

Das Leben kann so leicht sein - noch leichter, wenn man schon mittags den ersten Doppelten kippt. Janine und ihre Clique sind - wie oft um diese Zeit - unterwegs in der City. Es geht von Imbiss zu Imbiss, überall verschwimmen bekannte Gesichter. Die Stimmung steigt.

Doch gute Laune ruft leicht Neider auf den Plan, besonders am späten Nachmittag: Leute, die ausgepowert von der Arbeit kommen, und die, die zur Spätschicht schleichen. Da wirkt eine lustige Truppe wie die von Janine schnell mal störend. Bald wird eine Polizeistreife auf sie aufmerksam.

„So, jetzt mal alle die Personalausweise bitte!“ ruft einer der Beamten. Plötzlich hat Janine es eilig, doch auf der Kurzstrecke hat sie gegen den dienstsportgestählten Polizisten keine Chance. Der Grund für ihren plötzlichen Aufbruch: Zwölf Vorstrafen in zehn Jahren – Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung – gerade läuft mal wieder ein Haftbefehl gegen sie.

„Darf ich mich noch von Dirk verabschieden?“ fleht Janine. Sie klammert sich an Dirk fest und weigert sich, ihn wieder los zu lassen. Dirk ist überrascht und - im Rahmen seiner Möglichkeiten - ganz gerührt von dieser Liebesbekundung. Janine sieht die Sache eher praktisch: Im Doppelpack bekommt man sie nicht so einfach in den Streifenwagen!

Doch da hat sie sich getäuscht. „Ihr dusseligen Bullenschweine, wie blöd seid ihr denn!?“ ruft sie. Das ist nur der Auftakt einer halbstündigen Schimpfkanonade, die sich auf dem Revier fortsetzt. Schließlich landet die Randalierende in einer Gewahrsamszelle.

Janine besinnt sich trotz ihrer 2,2 Promille auf die Kraft des Wassers: Sie verstopft die Toilette mit einer Klorolle und betätigt so lange die Spülung, bis sie das Revier geflutet hat. Kneippsches Wassertreten während der Dienstzeit – die Beamten erleben ihren Arbeitsplatz erstmals als Wellness-Oase.

„Ich kann mich nicht erinnern, aber wenn alles stimmt, was Sie sagen – war blöd mit dem Klo“, räumt sie vor Gericht ein. Den Richter beeindruckt das wenig: „Sie machen sich ja sogar im Polizeirevier noch strafbar!“ Wegen Sachbeschädigung und Beleidigung muss Janine für ein Vierteljahr ins Gefängnis. Ohne Bewährung.

 

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