Der gezeichnete Fall -
Mandy und Murat chronisch pleite. Tag für Tag erhalten sie jede Menge Post. Meistens Mahnungen. "Langsam reicht mir das", sagt Mandy eines Tages. "Mir schon lange", sagt Murat, "Ich hab mir auch schon was überlegt."
Schon vor einem Jahr er ihr Leben versichert: Mandy ist Murat lieb und teuer – eine halbe Million Euro kassiert er, wenn sie eines Tages mal nicht mehr… Hier sieht Mandy eine winzige Schwachstelle im Plan: "Du müsstest mich ermorden. Und es müsste aussehen wie ein Unfall, oder?!"
Ein bisschen anders hat sie sich den Weg zum Reichtum schon vorgestellt - vor allem nicht so kurz! Sie fliegen in den Urlaub zu Murats Familie. An der türkischen Rivera nimmt Murat ein Paar Schuhe, ein Kleid und einmal Unterwäsche von Mandy und geht damit zur Polizei. Schluchzend meldet er Mandy als vermisst: vor zwei Tagen ist sie Schwimmen gegangen...
Gramgebeugt fliegt Murat zurück nach Deutschland und läutet bei der Versicherung an. Die Totgesagte versteckt sich derweil bei Murats Familie, treffender gesagt, sie wird versteckt: Murat hat Mutter, Schwestern und Cousins eingewiesen, wie groß Mandys Aktionsradius sein soll: nicht allzu groß.
Mandys Proteste werden von der Familie mit schlagenden Argumenten erledigt. Ihre Papiere bleiben unter Verschluss. Die angeblich Badeverunfallte schmiedet Fluchtpläne. Als nach ein paar Wochen die Aufmerksamkeit der Familie nachlässt, schafft sie es.
Mandy ist immerhin clever genug, sich ins deutsche Konsulat zu flüchten, wo ihre Wiederauferstehung von Amts wegen beglaubigt wird. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland ist Murat spurlos verschwunden. Der Versicherung war Mandys Tod nicht geheuer. Murat hat auch nicht immer die Beiträge bezahlt – und am Ende gar kein Geld gesehen.
Mandy wird zu Hause willkommen geheißen – mit einer Klage wegen versuchten Betruges. "Ich war so doof und habe das alles mitgemacht", weint sie vor dem Richter. Der wertet ihr Auftauchen im Konsulat als Schritt in die richtige Richtung.
Gegen Zahlung von 2500 Euro an den Kinderschutzbund stellt das Gericht das Verfahren ein. Wieder einmal wird klar: Totgesagte leben länger!







