Der gezeichnete Fall - Konto kommt von Können

Sven hat keinen Job, und die Berechnung seines Arbeitslosengeldes zieht sich hin - seit Monaten! Da lernt Sven Robert kennen.

„Ich kann mir vorstellen, wie du drauf bist“, meint der teilnahmsvoll. Sven geht es gleich ein wenig besser: auch Robert hat seine Geschichte: „Mir haben sie das Konto gepfändet, ich will meine Schulden ja bezahlen, rechne in der nächsten Zeit auch mit Kohle - aber so kann ich nicht vor und nicht zurück!“

Roberts Vorschlag: Sven stellt ihm sein Konto zur Verfügung, damit Robert den Geldsegen einfach dorthin umleiten kann: Robert bezahlt seine Schulden, und Sven erhält eine Beteiligung! Eine Regelung, bei der alle gewinnen! Robert hat nicht übertrieben. Bald klingelt die Kasse – mal 150, mal 300, mal 500 Euro!

Im Internet treibt Robert einen schwunghaften Handel mit Handys und anderer Elektronik. Die Besonderheit: das Geschäft läuft genau so lange real, bis der Kunde die Vorkasse auf das von Robert mitgeteilte Konto eingezahlt hat und das Geld bei Sven eingeht. Dann verliert sich die Angelegenheit im Virtuellen. Genauer gesagt: Handys, iPads und andere Waren existieren gar nicht!

Alle zwei Tage melkt Robert mit Svens EC-Karte das Konto, Sven bekommt ein paar Scheine ab. Das läuft, ohne dass Sven tiefere Einblicke ins Geschäftsmodell erhält. Dann aber gelingt es einigen der hereingelegten Kunden, Svens Adresse ausfindig zu machen: Drohanrufe zu jeder Tageszeit und persönliche Vorsprachen an seiner Wohnungstür sind die Folge.

Durch den Austausch mit all seinen neuen Bekannten weiß Sven jetzt, auf welche Weise Robert seine Einnahmen erzielt und über seine Bankverbindung leitet. Sven gerät so unter Druck, dass er einige seiner Besucher sogar aus eigener Tasche entschädigt. Schließlich erstattet er Anzeige.

Er selbst landet allerdings auch auf der Anklagebank – wegen leichtfertiger Geldwäsche: mehr als sechzig gutgläubige Handykunden haben an die 15.000 Euro auf Svens Konto überwiesen – und das innerhalb von nur einer Woche! Svens Anteil daran – um die 250 Euro. Am Ende doch irgendwie ein Verlustgeschäft.                  

Sven wird zu sieben Monaten auf Bewährung und sechzig Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Gegen Robert wird gesondert verhandelt.

 

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