Der gezeichnete Fall -
Dreht Karl-Heinz den Zündschlüssel seines flotten Flitzers um, wird die langweiligste Dorfstraße zum Formel-Eins-Pflaster: der 75-Jährige hat Benzin im Blut!
Doch heute nervt ihn der Ortsfremde, der genau in zulässiger Höchstgeschwindigkeit vor ihm her schleicht. Karl-Heinz geht auf Stoßstangenfühlung und gibt durch Lichtsignale und Hupen zu verstehen, dass der andere ihn vorbei lassen soll. Im Wagen vor ihm bleibt seine Ungeduld unbemerkt – oder wird dreist ignoriert!
Karl-Heinz überholt elegant rechts, setzt sich vor den Bummelanten und bremst ihn erst einmal aus. Als er aber an der nächsten Ampel halten muss, holt ihn dieses Verhalten buchstäblich wieder ein: wutentbrannt steigt der Andere aus. „Wo hast du denn den Führerschein gemacht – noch beim Kaiser?!“
Flink drückt Karl-Heinz die Innenverriegelung. Der schon wieder Ausgebremste baut sich vor dem Wagen auf und will mit dem Handy die Polizei rufen. Soviel Zeit hat Karl-Heinz nicht; er fährt scharf an. Sein neuer Freund wird plötzlich Mitfahrer – auf der Motorhaube! In Todesangst klammert er sich fest, kann sich über einige hundert Meter ganz gut halten.
Schließlich löst Karl-Heinz durch eine Vollbremsung die Mitfahrgelegenheit auf, steigt aus und verpasst dem Abgeworfenen noch eine Ohrfeige. „Dir werd ich beibringen, ältere Leute zu belästigen!“ Der Vorfall hat ein Nachspiel. Zeugen haben alles beobachtet. Karl-Heinz muss den Führerschein abgeben.
Nur wenige Monate später gerät er erneut ins Blickfeld der Behörde - auf einem Foto: Karl-Heinz fährt viel zu schnell über die Autobahn und wird geblitzt. Fahren ohne Führerschein! Vor Gericht macht sein Anwalt geltend, sein Mandant habe wohl vergessen, dass er keinen Führerschein mehr hat – er leide neuerdings an Demenz!
So ganz kann er damit nicht überzeugen. Der Richter springt mit einer erstklassigen Gedächtnisstütze bei: acht Monate auf Bewährung und 600 Euro Schmerzensgeld an den Mitfahrer. So bleibt dieser Tag vielleicht doch unvergesslich.









