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Flughafen BER
Flughafen BER
Personen auf dem Weg zur BER-Aufsichtsratssitzung (dpa-Archivbild)

Hintergrund: Der BER-Aufsichtsrat

Wer kontrolliert die Flughafengesellschaft?

Im Zusammenhang mit dem Chaos am BER ist die Kontrolle durch den Aufsichtsrat immer wieder Thema. Ein Anlass, sich das oberste Kontrollgremium der Flughafengesellschaft einmal genauer anzuschauen.

Welche Aufgaben übernimmt ein Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat einer Gesellschaft kontrolliert deren Geschäfte nach dem Motto: "Wer bezahlt, prüft". Anteilseigner der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sind der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg - daher sind diese auch im Aufsichtsrat vertreten.

Das Gremium berät und überwacht die Geschäftsführung. Überprüft werden soll, dass die Geschäfte ordnungs- und zweckgemäß geführt werden und dass die Geschäftsführung wirtschaftlich arbeitet. Im Gegenzug muss die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstatten, etwa zur Liquidität der Gesellschaft. Dabei liegt die Verantwortung bei der Geschäftsführung, der Aufsichtsrat kann der Geschäftsführung keine Weisungen erteilen, wohl aber Geschäftsführer bestellen und abberufen.

BER-Aufsichtsrat (dpa-August 2012)

"Wer bezahlt, prüft." 

Vielfach wird kritisiert, dass Vollzeit-Politikern wie Wowereit und Platzeck schlicht die Zeit fehlt, um die komplexen Geschäfte und Vorgänge eines Großbauprojektes wie dem BER ausreichend überschauen und überprüfen zu können. Gerade mit Blick auf die derzeitigen Probleme auf der Großbaustelle wird der Ruf nach Experten wie Ingenieuren oder Baujuristen im Aufsichtsrat lauter. Die Politiker wahren jedoch als Vertreter von Bund und Ländern auch die Interessen der öffentlichen Hand.

Auf welcher Grundlage arbeitet der Aufsichtsrat?

Die Zusammensetzung, Art der Beschlussfassung sowie Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates sind gesetzlich geregelt, vorrangig im Aktiengesetz. Beschlüsse werden demnach mit einer einfachen Mehrheit gefasst. Nach dem Aktiengesetz kann der Aufsichtsrat Ausschüsse bilden. Derer gibt es im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft drei: den Präsidialausschuss, den Finanz- und Prüfungsausschuss und den Projektausschuss.

Wie setzt sich der Aufsichtsrat zusammen?

Nach dem Drittelbeteiligungsgesetz ist der BER-Aufsichtsrat zu zwei Dritteln aus Anteilseignern und einem Drittel aus Mitgliedern der Arbeitnehmerseite zusammengesetzt. Zehn Aufsichtsräte werden demnach von den Anteilseignern Bund, Berlin und Brandenburg gestellt, fünf Mitglieder entstammen der Arbeitnehmerseite.

Wer sind die Mitglieder?

Technikchef Horst Amann kommt am 07.09.2012 zur Aufsichtsratssitzung (Bild: dpa)

Auf dem Weg zur Aufsichtsratssitzung 

Auf der Seite der Anteilseigner sind für das Land Berlin der Regierende Bürgermeister Berlins Klaus Wowereit, Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof (Senatsverwaltung für Finanzen), Senator Frank Henkel (Inneres und Sport) und Michael Zehden (Geschäftsführer A-Z Hotelmanagement und Beratungs GmbH & Co. KG) abgestellt.

Brandenburg ist durch Ministerpräsident Matthias Platzeck, Wirtschaftsminister Ralf Christoffers, Finanzminister Dr. Helmuth Markov und Günther Troppmann (Vorstandsvorsitzender Deutsche Kreditbank AG) vertreten.

Für den Bund sitzen Rainer Bomba, Staatssekretär im Verkehrsministerium, und Staatssekretär Werner Gatzer aus dem Bundesfinanzministerium im Aufsichtsrat.

Die Arbeitnehmerseite ist durch ver.di Gewerkschaftssekretär Holger Rößler, die BFG Betriebsräte Peter Lindner und Sven Munsonius (Tegel), FBS Betriebsrat Claudia Heinrich (Schönefeld) und Franziska Hammermeister (BFG mbH Abteilung Projekte & EDV Tegel) repräsentiert.

Damit gehören dem Aufsichtsrat drei Frauen an, was einem Frauenanteil von 20 Prozent entspricht.

Erhalten die Aufsichtsräte der Flughafengesellschaft Geld?

Für ihre Tätigkeit als Aufsichtsräte erhalten die Mitglieder Sitzungsgeld, welches als Kostenersatz zu verstehen ist. Im Jahr 2011 hat etwa Klaus Wowereit als Aufsichtsratsvorsitzender für die Teilnahme an Sitzungen zwischen dem 1.1. und dem 31.12.2011 eine Summe von 2.048 Euro erhalten. Darüber hinaus ist die Tätigkeit unentgeltlich. Das gilt allerdings nicht generell - die Satzung einer Gesellschaft kann eine Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates festlegen.

Bettina Rehmann

Stand vom 15.01.2013

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 15.01.2013 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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