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Die Bewohner des Kietzes von Lebus haben ein jahrhundertealtes Privileg. Sie besitzen die Fischereirechte auf der Oder zwischen Küstrin und Frankfurt. 1510 wurden sie ihnen per Unkunde zugesprochen.
Immer wieder versuchten zum Beispiel die Frankfurter ihnen das Recht streitig zu machen. Letztlich gewannen die Kietzer jeden Streit. Das Fischereirecht hängt an den 17 Kietzer Grundstücken. Wer dort ein Haus erwirbt oder erbt, hat gleich das Fischereirecht mit dabei. Die heutigen Bewohner haben ihr Fischereirecht allerdings weiterverpachtet und fischen nur noch für den Eigenbedarf – das heißt dann Küchen- oder Tischfischerei.
Autor: Kristof Kannegießer






