Rundfunkbeitrag - Mehr Programmangebote für Menschen mit Behinderung
Am 1. Januar 2013 hat der Rundfunkbeitrag die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr abgelöst. Jetzt gilt für alle Bürgerinnen und Bürger: Eine Wohnung – ein Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle mehr.
Neu ist, dass sich nun auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen. Damit folgt der Gesetzgeber einem Urteil des Bundessozialgerichtes. Dieses hatte entschieden, dass für eine vollständige Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten dürfen.
Mehr Programmangebote für Menschen mit Behinderung
ARD, ZDF und Deutschlandradio engagieren sich derzeit verstärkt dafür, den barrierefreien Zugang zu ihren Programmangeboten für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Bis Ende des Jahres sollen alle Erstsendungen im Ersten mit einer Videotext-Untertitelung für Gehörlose und Schwerhörige angeboten werden. Viele weitere Sendungen im Ersten werden bereits seit Anfang des Jahres mit Untertiteln ausgestrahlt, beispielsweise das Morgen- und Mittagsmagazin sowie die Serien und Spielfilme am Hauptabend. Zudem werden im Hauptabendprogramm des Ersten bis Ende des Jahres alle fiktionalen Formate sowie sämtliche Tier- und Naturdokumentationen mit einer Audiodeskription, also einer Hörfilmfassung für Blinde, angeboten.
In ihren Mediatheken wird die ARD verstärkt Gebärdensprachdolmetscher einblenden: So soll die Tagesschau um 20 Uhr, die Phoenix bereits mit Gebärdensprachdolmetscher-Einblendungen sendet, in die Mediathek des Ersten und der ARD eingestellt werden. Darüber hinaus soll eine wöchentliche Sendung des Ersten Programms, zum Beispiel ein politisches Magazin, mit Gebärdensprache versehen und in dieser Fassung in den Mediatheken bereitgestellt werden. Zudem gibt es auch in einigen Landesrundfunkanstalten Überlegungen, barrierefreie Sendungen in die Mediatheken einzustellen.
Die Onlineangebote der ARD werden weiterhin weitgehend barrierefrei gestaltet werden.
Befreiungsmöglichkeiten und weitere Informationen
Wer bisher aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wurde zum 1. Januar 2013 automatisch auf den ermäßigten Beitrag umgestellt und zahlt von nun an monatlich 5,99 Euro. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.
Erhalten Menschen mit Behinderung bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG, können sie mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Die Antrags¬formulare sind bei Städten und Gemeinden, bei zuständigen Behörden sowie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de erhältlich. Sie können per Post direkt an den Beitragsservice geschickt werden (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln).
Weitere Informationen und Formulare finden sich im Internet. Neben Details zum Beitrag und Hintergründen zur Reform der Rundfunkfinanzierung lassen sich hier auch Flyer für Bürgerinnen und Bürger barrierefrei anschauen und herunterladen.
Für weitere Fragen kann man ein Online-Kontaktformular nutzen oder sich an die Hotline wenden: 0185 9995 0100.
