- Datenschutz im rbb

Der Schutz personenbezogener Daten ist dem rbb als Anstalt des öffentlichen Rechts ein besonderes Anliegen. Sie alle - Zuschauer, Zuhörer, Nutzende der Online-Angebote, Beitragszahlende, Mitarbeitende - müssen und dürfen darauf vertrauen, dass ihre Daten vor Missbrauch und unbefugter Weitergabe geschützt sind. Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden die gesetzlichen Anforderungen noch einmal verschärft. Hier finden Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und deren Umsetzung im rbb.

Die Datenschutzbeauftragte des rbb

Die Anforderungen an das Amt der betrieblichen Datenschutzbeauftragten für den rbb sind in §§ 4 ff. BlnDSG und Art. 37 DSGVO festgelegt. Danach ist ein/eine Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage seiner/ihrer beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens zu benennen, das er/sie auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt.

Aufgaben der Datenschutzbeauftragten

Die Kernaufgaben der Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DSGVO beschrieben.

Hierzu zählen:

  • Unterrichtung und Beratung der rbb-Geschäftsführung und der rbb-Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der Sensibilisierung und Schulungen der Mitarbeitende
  • Beratung im Zusammenhang mit Datenschutzfolgenabschätzungen
  • Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Betroffene Personen können sich vor einer Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde stets auch an die betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden, wenn es um Auskunft und Informationen über die datenschutzkonforme Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten geht.

Stellung der Datenschutzbeauftragten

Die DSGVO richtet sich insbesondere an den für die Datenverarbeitung "Verantwortlichen" (rbb) und die betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden. Die Datenschutzbeauftragte vertritt dabei nicht etwa den "Verantwortlichen"/rbb und erfüllt auch nicht dessen datenschutzrechtliche Pflichten (z. B. Erteilung von Daten-Auskünften usw.). Vielmehr berät und kontrolliert die Datenschutzbeauftragte den rbb, damit dieser seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

Die Datenschutzbeauftragte berichtet unmittelbar der höchsten Managementebene (Art. 38 Abs. 3 Satz 3 DS-GVO).

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie vollkommen weisungsunabhängig und darf von der rbb-Geschäftsführung wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben weder abberufen noch benachteiligt werden (Art. 38 Abs. 3 Satz 1 und 2 DSGVO).

Kontakt

An die Datenschutzbeauftragte des rbb kann sich jede/r wenden, der/die Auskunft über die beim rbb zu seiner/ihrer Person gespeicherten Daten begehrt oder der Ansicht ist, durch die Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten durch den rbb in seinen/ihren schutzwürdigen Belangen verletzt zu sein.

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Datenschutzbeauftragte
Nicoleta-Simina Constantin
Masurenallee 8–14
14057 Berlin

E-Mail: Datenschutz@rbb-online.de

Datenschutzinformation

Die Datenschutzbeauftragte des rbb verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für die Verarbeitung Ihrer Daten ist sie im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO verantwortlich.

Verarbeitete Daten:

Zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen, Beschwerden etc. verarbeitet sie folgende personenbezogenen Daten:

- Identifikations- und Kontaktdaten
- Sachverhaltsangaben
- Schriftverkehr

Betroffene Personengruppen:

- Antragsteller/innen
- Auftragsverarbeiter /innen

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

- Einwilligung der Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO bzw.
- Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO

Empfänger von personenbezogenen Daten

Je nach Fallgestaltung gibt sie Daten zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen und Anhörungen sowie zur Sachverhaltsaufklärung an andere Ansprechpartner innerhalb des rbb bzw. an den Zentralen Beitragsservice mit Sitz in Köln weiter.

Datenspeicherdauer

Die Speicherung der Daten erfolgt zu Dokumentationszwecken bis zum Ende des Bearbeitungsjahres plus 10 Jahre.

Externer Dienstleister

Die Datenschutzbeauftragte verarbeitet personenbezogene Daten in einem Dokumentenmanagementsystem eines externen Dienstleisters. Eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ist abgeschlossen.

Ihre Rechte

Nach der DSGVO haben Sie folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht zum Widerruf.

Im Falle eines Widerrufs Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten werden Ihre Daten gelöscht. Die bis zu Ihrem Widerruf erfolgte Verarbeitung Ihrer Daten bleibt rechtmäßig.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie bei der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten durch den rbb oder durch einen vom rbb beauftragten Drittanbieter in Ihren schutzwürdigen Interessen verletzt sind, steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DS-GVO). Das ist für den journalistisch-redaktionellen Bereich der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF (Kantstraße 71-73, 04275 Leipzig, kontakt@rundfunkdatenschutz.de); für die übrige Verwaltungstätigkeit ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.
Kontakt: https://www.datenschutz-berlin.de/kontakt.html

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten oder zum Datenschutz beim rbb haben, wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Kontakt: Datenschutz@rbb-online.de.

Datenschutz Rechtsgrundlagen

Auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den rbb finden die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sowie die Vorschriften des Landes Berlin Anwendung (§ 36 Abs. 1 des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg - rbb-Staatsvertrag).

Zu nennen sind insbesondere das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und – soweit es sich um Rundfunkteilnehmerdatenverarbeitung handelt – die einschlägigen Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags.

Eine Ausprägung der grundgesetzlich verbürgten Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ist das Medienprivileg: Auf die Datenverarbeitung zu eigenen journalistischen Zwecken finden die Bestimmungen über den Datenschutz nur sehr eingeschränkt Anwendung (§ 36 Abs. 2 rbb-Staatsvertrag, § 9 c RStV, § 19 BlnDSG).

Dieses lässt dem rbb für seine programmlichen Aktivitäten – von der Recherche bis zur Archivierung – die notwendigen Freiräume.