
- Journalistische, redaktionelle und technische Praktika
Der rbb führt schwerpunktmäßig Pflichtpraktika durch, die durch die Studienordnung Ihrer Hochschule oder Fachhochschule vorgeschrieben sind. Der Bewerbung ist unbedingt ein Nachweis (z.B. Auszug aus der Studienordnung, Bescheinigung der Bildungseinrichtung) beizulegen, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Die Praktikumsdauer beträgt dabei in der Regel 8 Wochen bis maximal 6 Monate.
Pflichtpraktika sind:
- Schülerpflichtpraktika. Bitte informieren Sie sich hier.
- Studienpflichtpraktika / Praxissemester
Leider können wir folgende Praktika nicht anbieten:
- Vorpraktika, die für die Aufnahme eines Studiums erforderlich sind
- Praktika, die für eine Umschulung in einen staatlich anerkannten Beruf erforderlich sind
- Praktika, die im Rahmen einer Fort- / Weiterbildungsmaßnahme erforderlich sind
- Praktika, die für die Erlangung der Fachhochschulreife erforderlich sind
- eine Begleitung von BA-Studiengängen über mehrere Semester oder das gesamte Studium
Für Pflichtpraktika gelten folgende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
- mindestens vier absolvierte Studiensemester
- bislang nicht beim rbb beschäftigt
- Bewerberinnen / Bewerber, die wegen eines Praktikums bzw. einer Hospitanz im rbb ihr Studium unterbrechen oder aufgeben, können leider nicht akzeptiert werden
Freiwillige Praktika
Da der größte Teil unserer Praktikumsplätze mit Pflichtpraktikanten besetzt wird, können wir Studenten, deren Studienordnung kein Pflichtpraktikum vorsieht, nur in sehr geringem Umfang die Möglichkeit eines freiwilligen Praktikums in den Semesterferien bieten.
Für folgende freiwillige Praktika stellen wir keine Plätze zur Verfügung:
- Praktika zwischen Ende der Schul- und dem Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums
- Praktika nach Beendigung einer Berufsausbildung oder eines Studiums
- Journalistische "Schnupperpraktika" zwischen Ende der Schul- und dem Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums bzw. Vorpraktika
Zu Ihrer Bewerbung gehören:
- Anschreiben mit möglichst konkreter Angabe des gewünschten Einsatzbereiches und Praktikumszeitraumes
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugniskopien (höchster erreichter Schulabschluss, bereits absolvierte Praktika etc.)
- Bescheinigung über Pflichtpraktikum
- aktuelle Studienbescheinigung
- ggf. Arbeitsproben
Der rbb zahlt an Praktikanten / Praktikantinnen und Hospitanten / Hospitantinnen kein Arbeitsentgelt bzw. keine Ausbildungsbeihilfe und keinen Unterhaltszuschuss. Sie erwerben durch das Praktikum keinen Anspruch, weiter beim rbb beschäftigt zu werden, auch nicht in freier Mitarbeit.
Praktikanten / Praktikantinnen sind versicherungsrechtlich keine abhängig Beschäftigten - Sie müssen daher selbst für Krankenversicherungsschutz sorgen.
Bewerbungsfristen
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Da unsere Praktikumsplätze sehr begehrt sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig, neun bis sechs Monate vor dem gewünschten Beginn bewerben.
In den folgenden Redaktionen gelten die angegebenen gesonderten Bewerbungsfristen:
Fritz:
bis zum 28.02. - für die 2. Hälfte des Jahres / bis 31.08. für die 1. Hälfte des Folgejahres.
radioeins:
bis zum 28.02. - für die 2. Hälfte des Jahres / bis 31.08. für die 1. Hälfte des Folgejahres.
ARD-aktuell:
Bewerbungseingang ist während des gesamten Jahres möglich.
Wichtige Hinweise:
Bitte reichen Sie nur eine Bewerbung ein, auch wenn Sie sich für verschiedene Redaktionen / Bereiche interessieren.
