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Die Organe des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) sind laut rbb-Staatsvertrag Rundfunkrat, Verwaltungsrat sowie Intendantin / Intendant des Senders.
Rundfunkrat
Dem Rundfunkrat gehören 30 Mitglieder an. In einer vierjährigen Amtszeit vertreten sie das öffentliche Leben und damit die Allgemeinheit der Länder Berlin und Brandenburg. Zu den wichtigsten Aufgaben des Rundfunkrates gehört es, die Intendantin/den Intendanten des Sender zu wählen und in allgemeinen Programmangelegenheiten zu beraten sowie die Einhaltung der Programmgrundsätze zu überwachen.
Weitere Aufgaben des Gremiums sind Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Wahl der Direktorinnen/Direktoren auf Vorschlag von Intendantin/Intendant.
Aus seiner Mitte benennt der Rundfunkrat Mitglieder für einen Programmausschuss sowie einen Haushalts- und Finanzausschuss. Die Ausschüsse unterstützen den Rundfunkrat bei der Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlüsse.
Die Sitzungen des Rundfunkrates sind öffentlich. Sie finden im Wechsel an den Standorten des rbb in Berlin und Potsdam statt. Unter www.rbb-rundfunkrat.de kann man sich über die Sitzungstermine informieren.
Verwaltungsrat
Der ebenfalls für eine vierjährige Amtszeit bestimmte Verwaltungsrat hat acht Mitglieder. Er setzt sich aus sieben vom Rundfunkrat gewählten Mitgliedern, darunter mindestens drei Frauen, sowie einem vom Personalrat gewählten Personalratsmitglied zusammen. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung von Intendantin/Intendant mit Ausnahme der inhaltlichen Programmgestaltung. Vor allem im Hinblick auf finanzielle Entscheidungen wirkt der Verwaltungsrat beratend und unterstützend. Das Gremium tagt nicht öffentlich.
Intendantin/Intendant
Die Intendantin/der Intendant leitet den rbb in eigener Verantwortung und wird vom Rundfunkrat für fünf Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Dagmar Reim wurde zur ersten Intendantin des rbb gewählt. Sie hat ihr Amt am 1. Mai 2003 angetreten.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/unternehmen/organisation/gremien/die_gremien_des_rbb.html