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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Rundfunk Berlin- Brandenburg
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Unternehmen

Grundlagen

Der rbb ist unabhängig, überparteilich und staatsfern. Aus seiner überwiegenden Finanzierung durch Rundfunkgebühren erwächst ihm die Verpflichtung, vielfältige Angebote von hoher Qualität bereitzuhalten. Als modernes Programmunternehmen reagiert er auf neue Entwicklungen und sich verändernde Publikumserwartungen.

Verträge und Gesetze

rbb-Staatsvertrag

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 7. November 2002.
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Unternehmensleitlinien des rbb

In den Unternehmensleitlinien definiert der rbb seine Aufgaben und Ziele als Sender für die Region. Die Leitlinien wurden 2004 erstmals festgelegt. Sie können sie hier in der aktuellen Fassung von Ende 2009 als PDF abrufen.
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Die Zielvorgaben des rbb

Der rbb-Staatsvertrag verpflichtet den rbb, Zielvorgaben zu veröffentlichen. Diese werden alle zwei Jahre fortgeschrieben. Im Dezember 2010 wurden die Zielvorgaben für 2011/2012 verabschiedet.
[Zielvorgaben als PDF]

Satzung Rundfunkgebühren

Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren.
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Integrationsbericht des rbb

Die AG Integration hat zur Aufgabe das Thema Integration im rbb voranzubringen. Dieser Bericht gibt Auskunft über die Arbeit der AG im Jahr 2009.
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ARD Staatsvertrag und ARD-Satzungen

Der Staatsvertrag (aller Bundesländer) über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. 8. 1991, ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik. Er enthält in seinen Artikeln 1 bis 5 – Rundfunkstaatsvertrag (seit 1. 3. 2007 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien), ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag – Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen wie für den privatrechtlichen bzw. kommerziellen Rundfunk. Den Staatsvertrag und weitere Regelwerke finden Sie hier als PDF.

Rundfunkstaatsvertrag

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) vom 31. August 1991 i. d. F. des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Gültig ab 01. April 2010.
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Medienstaatsvertrag Berlin und Brandenburg

Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks vom 29. Februar 1992 i. d. F. vom 6. / 22. Januar 2009.
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Telemedienkonzepte

Telemedienkonzept

zu den fernsehgebundenen Inhalten ARD Text/ARD Portal/iTV und EPG.
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Telemedienkonzept

zu rbbonline.
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