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Dr. Reinhart Binder arbeitete nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg und Hamburg zunächst zwei Jahre freiberuflich als Anwalt in einer größeren Hamburger Kanzlei.
Von 1989 bis 1998 war Reinhart Binder im Justitiariat des NDR tätig – zuletzt als stellvertretender Justitiar des Senders. Zum ORB wechselte er 1999 als Justitiar und Leiter des Zentralbereichs Recht und Personal. Als Fusionsbeauftragter des Brandenburger Senders gestaltete er 2002/2003 maßgeblich die Zusammenführung von ORB und SFB mit.
Mit Gründung des rbb im Mai 2003 wurde Reinhart Binder Justitiar und Leiter der Intendanz. Außerdem nimmt er verschiedene zusätzliche Funktionen im ARD-Senderverbund wahr. So ist er seit 2003 Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Arbeitsrecht“ der Juristischen Kommission und vertritt seit 2004 den rbb in der ARD-Strategiegruppe. Den rbb vertritt er außerdem im Kuratorium der Rundfunkorchester und –chöre GmbH, Berlin sowie im Beirat des Erich-Pommer-Instituts, Potsdam. Nebenamtlich ist Reinhart Binder Geschäftsführer der rbb Media GmbH sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats der ‚electronic media school’ (ems), Potsdam.
Reinhart Binder ist als Direktor für Recht und Unternehmensentwicklung zugleich der Justitiar des Senders. Zudem steuert und koordiniert er in der Verantwortung für die Unternehmensentwicklung die mit der Digitalisierung verbundenen Strukturveränderungen, allen voran die Entwicklung des multimedialen rbb.
Hierin unterstützt ihn die Hauptabteilung „Unternehmensentwicklung“, der die Abteilungen „Koordination Strategie“, „Online Koordination“ sowie „Archive und Dokumentation“ zugeordnet sind und in der außerdem die Beteiligungsfragen des rbb koordiniert werden.
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http://www.rbb-online.de/unternehmen/organisation/struktur/personen/dr_reinhart_binder.html