Presseinformation 030/2006 vom 09.02.2006 - Beschluss des RBB-Rundfunkrates

In seiner 25. Sitzung am heutigen Donnerstag, 9. Februar 2006, beschäftigte sich der Rundfunkrat des RBB auch mit aktuellen Fragen der europäischen Medienpolitik.

Einstimmig fasste er dazu folgenden Beschluss:

Mit Sorge verfolgt der Rundfunkrat die zunehmende Tendenz insbesondere der Eu­ropäischen Kommission, Rundfunk vornehmlich als Wirtschaftsgut zu betrachten und seine kulturelle und gesellschaftliche Funktion zu vernachlässigen. Die Europäi­sche Kommission wird bei ihren Bestrebungen, im Sinne der Lissabonstrategie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken, dem europäischen audiovisuellen Modell nicht stets gerecht.

Der Rundfunkrat spricht sich vor diesem Hintergrund ausdrücklich dafür aus, den audiovisuellen Sektor vom Anwendungsbereich der geplanten Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen.

Der Rundfunkrat betont die außerordentliche Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsvielfalt. Das Amsterdamer Protokoll, nach welchem der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks technologieneutral, entwicklungsof­fen und dynamisch zu verstehen ist, muss auch und gerade im digitalen Zeitalter uneingeschränkt der Maßstab für den Handlungsspielraum des öffentlich-rechtli­chen Rundfunks bleiben. Nicht nur nach deutschem Verfassungsrecht, sondern auch nach dem Recht der Europäischen Union hat der öffentlich-rechtliche Rund­funk daher einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an medialen Entwicklun­gen und der Nutzung neuer Verbreitungswege und -formen.

Der Rundfunkrat unterstreicht vor diesem Hintergrund insbesondere die Notwen­digkeit von Must-Carry-Verpflichtungen im Hinblick auf digitale Netze. Er verweist nachdrücklich darauf, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen Welt insbesondere auch alle erforderlichen terrestrischen Frequenzen für die Er­füllung des Rundfunkauftrags zur Verfügung stehen müssen.